Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Agrarwirtschaft warnt vor „ungewollten Konsequenzen“
Soja, Rindfleisch und Palmöl will die EU-Kommission nur noch aus entwaldungsfreien Lieferketten importieren. Die EU-Agrarwirtschaft schlägt Alarm: Die geplanten Auflagen seien kaum zu erfüllen.
Mehrere Verbände der EU-Agrarwirtschaft haben mit Blick auf den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für entwaldungsfreie Lieferketten vor „ungewollten Konsequenzen“ gewarnt. In einem Schreiben wandten sich insgesamt neun Unterzeichner an die EU-Mitgliedstaaten. Sie wiesen darauf hin, dass einige der vorgesehenen Bestimmungen Akteure, die sich auf dem richtigen Weg zu einer nachhaltigeren Produktion befänden, entmutigen könnten.
Lieferketten drohen Unterbrechungen
Die Unterzeichner, darunter die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) sowie die EU-Dachverbände der Getreidehändler (COCERAL), Mischfutterhersteller (FEFAC) und Ölmühlen (FEDIOL), äußern die Befürchtung, dass der Verordnungsvorschlag, sollte er in dieser Fassung beschlossen werden, zu schwerwiegenden Unterbrechungen der Lieferketten mehrerer Rohstoffe führt.
Für die Rohstoffe Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee sowie einigen ihrer Folgeprodukte strebt die EU-Kommission die Sicherstellung entwaldungsfreier Lieferketten an. Dazu legt ihr Verordnungsentwurf verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, die diese Rohstoffe auf dem EU-Binnenmarkt absetzen wollen.
Die Verbände der EU-Agrarwirtschaft fordern jedoch differenzierte Regeln für die jeweiligen Produkte und keine Standardregeln. Die Verbände geben zu bedenken, dass sich die meisten Wirtschaftsbeteiligten bereits jetzt dazu verpflichtet hätten, sich aktiv um eine nachhaltige Beschaffung ihrer Rohstoffe zu bemühen. Viele arbeiteten schon auf eine vollständige Rückverfolgbarkeit in ihren Lieferketten hin.
Komplette Rückverfolgung kaum möglich
Leider habe sich in der Realität gezeigt, dass nicht alle im Verordnungsvorschlag aufgeführten Rohstoffe vollständig bis zum Ort ihrer Herstellung zurückverfolgt werden könnten, heißt es in dem Schreiben. Auch speigelten die in dem Verordnungsvorschlag skizzierten Sorgfaltspflichten und Informationsanforderungen nicht den aktuellen Produktionsprozess der Rohstoffe sowie die Rückverfolgbarkeit in den Lieferketten wider.
Lokale Gesetze im Weg
Ein weiteres Hemmnis bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten seien die lokalen Gesetze und die Regierungsführung in den Erzeugerländern. Als Beispiel angeführt wird die im Vorschlag geforderte Information über die geografischen Koordinaten des Grundstücks, auf dem die importierten Rohstoffe produziert wurden. Diese Vorgabe stoße in mehreren Erzeugerländern auf große Bedenken, da die dortigen Regierungen die Weitergabe solcher Informationen untersagt hätten.
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Mehrere Verbände der EU-Agrarwirtschaft haben mit Blick auf den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für entwaldungsfreie Lieferketten vor „ungewollten Konsequenzen“ gewarnt. In einem Schreiben wandten sich insgesamt neun Unterzeichner an die EU-Mitgliedstaaten. Sie wiesen darauf hin, dass einige der vorgesehenen Bestimmungen Akteure, die sich auf dem richtigen Weg zu einer nachhaltigeren Produktion befänden, entmutigen könnten.
Lieferketten drohen Unterbrechungen
Die Unterzeichner, darunter die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) sowie die EU-Dachverbände der Getreidehändler (COCERAL), Mischfutterhersteller (FEFAC) und Ölmühlen (FEDIOL), äußern die Befürchtung, dass der Verordnungsvorschlag, sollte er in dieser Fassung beschlossen werden, zu schwerwiegenden Unterbrechungen der Lieferketten mehrerer Rohstoffe führt.
Für die Rohstoffe Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee sowie einigen ihrer Folgeprodukte strebt die EU-Kommission die Sicherstellung entwaldungsfreier Lieferketten an. Dazu legt ihr Verordnungsentwurf verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, die diese Rohstoffe auf dem EU-Binnenmarkt absetzen wollen.
Die Verbände der EU-Agrarwirtschaft fordern jedoch differenzierte Regeln für die jeweiligen Produkte und keine Standardregeln. Die Verbände geben zu bedenken, dass sich die meisten Wirtschaftsbeteiligten bereits jetzt dazu verpflichtet hätten, sich aktiv um eine nachhaltige Beschaffung ihrer Rohstoffe zu bemühen. Viele arbeiteten schon auf eine vollständige Rückverfolgbarkeit in ihren Lieferketten hin.
Komplette Rückverfolgung kaum möglich
Leider habe sich in der Realität gezeigt, dass nicht alle im Verordnungsvorschlag aufgeführten Rohstoffe vollständig bis zum Ort ihrer Herstellung zurückverfolgt werden könnten, heißt es in dem Schreiben. Auch speigelten die in dem Verordnungsvorschlag skizzierten Sorgfaltspflichten und Informationsanforderungen nicht den aktuellen Produktionsprozess der Rohstoffe sowie die Rückverfolgbarkeit in den Lieferketten wider.
Lokale Gesetze im Weg
Ein weiteres Hemmnis bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten seien die lokalen Gesetze und die Regierungsführung in den Erzeugerländern. Als Beispiel angeführt wird die im Vorschlag geforderte Information über die geografischen Koordinaten des Grundstücks, auf dem die importierten Rohstoffe produziert wurden. Diese Vorgabe stoße in mehreren Erzeugerländern auf große Bedenken, da die dortigen Regierungen die Weitergabe solcher Informationen untersagt hätten.