Obwohl Bodenschutz in der Europäischen Union schon auf nationaler Ebene gut reguliert ist, arbeitet Brüssel an noch weitergehenden Maßgaben in Form einer Bodenüberwachungsrichtlinie (Soil Monitoring and Resilience Law). Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission befindet sich derzeit im Trilog-Verfahren und wurde zwischenzeitlich überarbeitet.
Keine Notwendigkeit für EU-Regelung
Laut dem Deutschen Bauernverband (DBV) hat das aber nichts an grundsätzlichen „Webfehlern“ der Richtlinie geändert. Nach Einschätzung des DBV-Umweltbeauftragten und Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, fehlt ohnehin die Notwendigkeit für eine europäische Regelung zum Bodenschutz, zumal der Schutz der Böden bisher schon umfassend direkt oder indirekt über eine Vielzahl europäischer Regelungen des Fach- und Umweltrechts sowie die Europäische Agrarpolitik sichergestellt werde.
Inhaltlich findet Hartelt sowohl den Ansatz der Bewertung aller Böden in Europa über nicht geeignete Indikatoren und Maßstäbe des guten Zustandes von Böden als auch die Missachtung der Heterogenität der Böden problematisch. So würde der aktuelle Grenzwert für extrahierbaren Phosphor zu einer Unterversorgung schwerer, d.h. tonhaltiger, Böden führen und damit dem übergeordneten Ziel der Gesunderhaltung dieses landwirtschaftlichen Produktionsfaktors entgegenstehen. Letztlich drohten auch unterschiedlichste Bewertungen des Bodenzustandes innerhalb Europas und damit massive Wettbewerbsverzerrungen.
Bewirtschaftungsauflagen drohen
„Der Name der Richtlinie ist reine Irreführung. Es steht Monitoring drauf, im Kern bleiben aber nicht umsetzbare Bodenbewertungen sowie nicht justitiable Zielvorgaben eines guten Bodenzustandes bis 2050 mit zu befürchtenden Bewirtschaftungsauflagen für die Landwirte bestehen,“ kritisiert Hartelt. Eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, zur Erreichung des guten Zustandes, Auflagen für die Bodenbewirtschaftung festzusetzen, ignoriere die bereits erbrachten Leistungen der Landwirte und wird zu einer massiven Einschränkung für die Bewirtschaftung der Flächen führen.
Grundsätzlich gelten aus Sicht der Landwirtschaft folgende Punkte für die laufenden Trilog-Verhandlungen: Die Bodenüberwachungsrichtlinie ist ungeeignet, um eine praxistaugliche Verbesserung des Bodenzustands herzustellen.
Auf europäische Regelung verzichten
Daher sollte auf eine europäische Regelung verzichtet werden, die das Thema Subsidiarität missachtet und der Heterogenität der Böden nicht gerecht wird. Ansonsten müsste die Richtlinie zumindest auf ein reines Monitoring beschränkt bleiben und auf konkrete unpraktikable und nicht justitiable Ziele und weitreichende Maßnahmen zur Bodenbewirtschaftung verzichtet werden. Auch das Modell der Ausweisung von Bodenbezirken ist weder umsetzbar noch fachlich zielführend. Letztlich sollten auch auf die Indikatoren mit fachlich nicht gerechtfertigten und ungeeigneten Grenzwerten verzichtet werden.