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topplus Lemkes KlimaWildnis-Programm

Familienbetriebe warnen: Neue Förderrichtlinie wird Bodenmarkt weiter anheizen

Das BMU fördert den Flächenkauf für „Natürlichen Klimaschutz“. Kritiker befürchten nun, dass umfangreich Wald und Acker aus der Nutzung fallen könnten. Private Käufer hätten das Nachsehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bodenmarkt gilt in Deutschland schon heute als hart umkämpft. Ein neues Förderprogramm aus Steffi Lemkes Bundesumweltministerium (BMU) könnte den Wettbewerb um Wald-, Acker- und Grünlandflächen aber weiter anheizen, was nicht nur von den Familienbetrieben Land und Forst scharf kritisiert wird.

Die im November gestartete Förderrichtlinie KlimaWildnis (FRL KlimaWildnis) ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, für das die Bundesregierung im Zeitraum 2025 bis 2028 insgesamt 3,2 Mrd. € zur Verfügung stellen will. Damit soll der Ankauf von Flächen zur langfristigen Kohlenstoffspeicher gefördert werden. Projektträgerin ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Die unterstützt den Erwerb von mindestens 50 ha in Wäldern und mindestens 25 ha in Seen, Mooren und Auen, an Küsten sowie von Flächen mit „langer Habitatkontinuität“. Das dürfte in der Regel die Renaturierung und Stilllegung dieser Flächen bedeuten, denn ein Ziel der Richtlinie ist nicht zuletzt „Wildnisentwicklung“. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und von diesen beauftragte Zweckverbände und Organisationen, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen. Private Käufer sind also außen vor. Der Finanzierungsanteil des Bundes an den Käufen beträgt bis zu 95 %, in "begründeten Ausnahmefällen" bis zu 100 %.

„Unausgewogen und praxisfremd“

Die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren das Programm deshalb als unausgewogen und praxisfern. „Diese Richtlinie greift massiv in die Land- und Forstwirtschaft ein und bedroht die wirtschaftliche Grundlage vieler Betriebe. Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes werden Flächen aus der Bewirtschaftung genommen, ohne die ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen ausreichend zu bedenken“, warnt der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt.

Die vorgesehene langfristige Nutzungsfreistellung der Flächen ist aus Sicht der Familienbetriebe zu einseitig und verkennt die Potenziale nachhaltiger, multifunktionaler Land- und Forstwirtschaft. „Wir brauchen Konzepte, die Klimaschutz und wirtschaftliche Wertschöpfung verbinden, statt sie gegeneinander auszuspielen“, betont Elverfeldt. Die aktuelle Richtlinie setze allein auf Stilllegungen, statt bewirtschaftete Flächen als aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu fördern.

Die Familienbetriebe Land und Forst sehen vor allem die folgenden Probleme:

  • Bodenverknappung und Ernährungssicherheit: Die dauerhafte Nutzungsfreistellung von Flächen entzieht der Land- und Forstwirtschaft produktive Ressourcen. Dies gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz von Betrieben, sondern auch die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln und Holz.

  • Benachteiligung privater Eigentümer: Die Förderung richtet sich vorrangig an öffentliche und gemeinnützige Organisationen. Private Eigentümer, die wichtige Beiträge zu Klima- und Naturschutz leisten, werden weitgehend ausgeschlossen. Zugleich droht eine Verzerrung des Bodenmarkts durch staatlich geförderte Ankäufe.

  • Hohe Kosten ohne Effizienzkontrolle: Die nahezu vollständige Finanzierung der Maßnahmen durch Bundesmittel belastet den Staatshaushalt erheblich. Gleichzeitig fehlt eine Überprüfung, ob die geplanten Stilllegungen tatsächlich die besten Klimaschutzmaßnahmen darstellen.

  • Vernachlässigung multifunktionaler Ansätze: Bewirtschaftete Wälder und landwirtschaftliche Flächen können Kohlenstoff speichern, Klimaresilienz fördern und gleichzeitig wirtschaftliche Erträge erzielen. Diese Möglichkeiten werden in der Richtlinie kaum berücksichtigt.

  • Fehlende regionale Flexibilität: Die pauschalen Vorgaben, wie Mindestflächengrößen von 25 oder 50 Hektar, ignorieren regionale Gegebenheiten und benachteiligen kleinere Betriebe.

  • Hoher Verwaltungsaufwand: Die komplexen Anforderungen erschweren die Teilnahme, insbesondere für kleinere Organisationen und Eigentümer.

Der Verband appelliert daher an die Bundesregierung, die Förderrichtlinie grundlegend zu überarbeiten. „Nur durch multifunktionale Ansätze, die ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ziele gleichermaßen berücksichtigen, können wir die Herausforderungen des Klimawandels bewältigen“, betont Elverfeldt. Bewirtschaftete Flächen seien keine Gegner des Klimaschutzes, sondern ein unverzichtbarer Teil der Lösung.

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