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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

topplus Bund streicht Mittel

Fast 20 Prozent mehr: Beitrag zur Berufsgenossenschaft für Landwirte steigt

Landwirte müssen sich auf höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft einstellen. Der Bund verringert seine Zuschüsse. Das Geld fließt in die Krisenreserve.

Lesezeit: 2 Minuten

Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Das gilt auch für den Bundeshaushalt. Aufgrund der kürzlich beschlossenen Krisenhilfe muss der Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) sinken.

Das heißt: Für Landwirte steigt der Beitrag im Vergleich zum Vorjahr um rund 18 %. Er muss bis spätestens 15. September bezahlt werden. Die Beitragsbescheide zur LBG für das Jahr 2021 gehen in diesen Tagen bei den Betrieb ein.

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Bund senkt die Mittel wegen Krisenreserve

Ursache für den Beitragsanstieg sind geringere Bundesmittel für die LBG als in den Vorjahren. In den vergangenen sechs Jahren waren die im Haushalt vorgesehenen Bundesmittel mit Hinweis auf die schwierigen Markt- und Einkommensverhältnisse jeweils um 77 Mio Euro auf rund zuletzt rund 177 Mio Euro angehoben werden. Die nunmehr regierende Ampelkoalition hatte sich nicht zu einer erneuten Erhöhung in diesem Jahr durchringen können. Stattdessen hat die Ampel ein 180 Mio Euro-Hilfsprogramm für Betriebe in besonders von gestiegenen Energiepreisen betroffenen Agrarsektoren auf den Weg gebracht.

SVLFG sieht Kürzung kritisch

Dessen ungeachtet sieht die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Absenkungen der Bundesmittel für die LBG nach wie vor kritisch. Man habe im Vorfeld der Entscheidung auf die derzeit angespannte Situation in der Grünen Branche hingewiesen, so die SVLFG heute in Kassel. Dramatisch gestiegene Preise für Energie und Düngemittel und die Anhebung des Mindestlohnes seien die Ursache. Da es jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf die Bundesmittel gebe, sei die Senkung auf 100 Mio Euro politisch entschieden worden, bedauert man in Kassel. Laut SVLFG kommt die Kürzung zu einem ungünstigen Zeitpunkt.

„Umlagesoll“ bleibt unverändert

Zur Erläuterung der Beitragsberechnung teilte die SVLFG mit, dass das „Umlagesoll“ in der Berufsgenossenschaft mit 998 Mio Euro im Vorjahresvergleich unverändert bleibe. Die Grundbeiträge reichen von Mindestgrundbeitrag 86,83 Euro bis zum Höchstgrundbeitrag von 347,34 Euro; sie liegen damit um 4,6 % unter dem Vorjahresniveau. Mit den Grundbeiträgen werden rund 70 % der Präventions- und alle Verwaltungskosten in der Unfallversicherung finanziert. Nach SVLFG-Angaben hängt die Höhe der Risikobeiträge von der Entwicklung der Leistungsausgaben ab. Sie sei naturgemäß in den 16 Risikogruppen sowie in den dazugehörigen Produktionsverfahren unterschiedlich. So komme es sowohl zu Beitragssenkungen als auch zu Beitragserhöhungen.

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