Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Landkreistag und die Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht haben am 15.10.2008 in Berlin getagt. Alle Teilnehmern hätten die besondere Schutzbedürftigkeit des ländlichen Raumes in der Raumordnung bestätigt, meldet der DBV. An den Gesetzgeber ergehe deshalb die gemeinsame Forderung bei der Novellierung des Raumordnungsgesetzes die notwendige Entwicklung des ländlichen Raumes sicherzustellen. Für die Menschen, die auf dem Land wohnen, müssten gleichwertige Lebensbedingungen wie für die Bewohner von Städten und Ballungsräumen gelten. Das betreffe nicht nur die Arbeitsplätze oder Schulen, sondern die gesamte wirtschaftliche, soziale und kulturelle Infrastruktur.
Für den DBV forderte Generalsekretär Dr. Helmut Born, ein besonderes Augenmerk auf die Land- und Forstwirtschaft in der Raumordnung zu legen, da diese 80 % des Raumes bewirtschafte. Das neue Raumordnungsgesetz müsse deshalb eine Antwort auf die künftigen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich Ernährungsvorsorge, Bioenergie und Klimawandel geben. Aus Sicht des DBV bedarf es einer raumordnungspolitischen Grundsatzaussage, wie der Land- und Forstwirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten zwischen Klima-, Landschafts- und Naturschutz auf der einen und wettbewerbsfähiger Produktion für Nahrung und Energie auf der anderen Seite offen gehalten werden. Dazu gehöre auch, dass die Reduzierung des Flächenverbrauchs noch deutlicher im neuen Raumordungsgesetz verankert werden müsse.
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