Die Bundesregierung will das System der flächengebundenen Direktzahlungen weiterentwickeln, hält aber an der Einkommensgrundstützung grundsätzlich fest. Das geht aus einem Positionspapier zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 hervor, auf das sich die Ressorts Anfang Dezember verständigt haben. Danach soll bei der Verteilung der Direktzahlungen künftig stärker die strukturelle Situation der Betriebe berücksichtigt werden. Neben einer Umverteilungsprämie zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe sei das Instrument der Kappung und Degression „angemessen“ zu berücksichtigen.
Mehr Budget für Ökoregelungen
Die Regierung spricht sich dafür aus, die Mindestbudgets für Ökoregelungen von derzeit 25 % anzuheben und damit die Erste Säule zugunsten der Erbringung von Gemeinwohlleistungen weiterzuentwickeln. Festhalten will die Bundesregierung an der Konditionalität. Einheitliche Grundanforderungen zum Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) seien notwendig und müssten für die Betriebe insgesamt gelten.
Ein stärkeres Gewicht sollte den Vorschlägen zufolge der Zweiten Säule zukommen. Erreicht werden soll das mit einem höheren Plafonds für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM). Die sollen ebenso wie die Öko-Regelungen so ausgestaltet werden, dass sie über einen Kostenausgleich hinausgehen und einkommenswirksam sind. Auch für Mittel zugunsten der Öko-Regelungen soll künftig das Prinzip der Mehrjährigkeit gelten. Dadurch sollen Planbarkeit und Verlässlichkeit verbessert werden.
Landwirte in der Kette stärken
Zielgenauer ausgerichtet werden sollte laut Positionspapier die Förderung von Frauen, Junglandwirten und Existenzgründern. Neben flächenbezogenen Prämien für Junglandlandwirte schlägt die Bundesregierung eine betriebsbezogene Förderung mit einem Mindestbudget innerhalb der GAP vor. Die ländliche Entwicklung sieht die Regierung auch in Zukunft als integralen Bestandteil der GAP.
Handlungsbedarf macht die Bundesregierung in der Marktpolitik geltend. So gehe es darum, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette „durch EU-rechtliche Vorgaben“ zu verbessern. Ziel müsse es sein, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse angemessen vergütet werden und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöht werde.
Risikoausgleichsrücklage in weiter Ferne
Bei der Risikoabsicherung will die Bundesregierung in Zukunft zwischen klassischen Marktkrisen und witterungsbedingten Krisen unterscheiden. Marktkrisen sei weiterhin auf EU-Ebene zu begegnen, während die Bekämpfung witterungsbedingter Krisen auf nationaler Ebene erfolgen sollte. Für zusätzliche Maßnahmen zur Risikoabsicherung und Risikovorsorge in der GAP gibt es nach Auffassung der Bundesregierung über die bereits bestehenden Instrumente keinen Bedarf.