Die abschließende Entscheidung über die Prämienhöhen für die Agrarzahlungen ab 2023 hängt an den Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP. Allein wird die aktuell nur noch geschäftsführende Bundesregierung keine Entscheidung mehr über die Durchführungsverordnungen zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland mehr fällen. Das bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).
Zeitplan bis Ende 2021
Eigentlich muss die Bundesregierung ihren Strategieplan zur Umsetzung der GAP bis zum Ende des Jahres an die EU-Kommission in Brüssel zur Prüfung weiter leiten. Dafür brauchen die Durchführungsverordnungen nicht nur das Votum der Bundesregierung, sondern auch der Bundesländer über den Bundesrat. Dieser hätte am 17. Dezember die letzte Möglichkeit in diesem Jahr über die Verordnungen abzustimmen.
Offen sind noch drei Punkte:
Das Mindestbudget für die freiwilligen Öko-Regelungen, mit denen Landwirte ihre Basisprämie aufstocken können. Das BMEL will hier 23 % der Mittel aus der 1. Säule festschreiben, das BMU 25 %.
Sollen für die Öko-Regelungen feste Prämienhöhen gelten, oder diese je nach Nachfrage der Landwirte variieren? Das BMEL will die Beträge flexibel in einem Korridor von 90 bis 110 % je nach Nachfrage anbieten. Das BMU will sich auf feste Prämienhöhen festlegen, unabhängig davon, wie stark die Öko-Regelungen nachgefragt werden.
Die Einigung über die GAP auf EU-Ebene hat im Sommer einen verpflichtenden Gewässerabstand von drei Metern für den Erhalt der Basisprämie vorgegeben. Das BMEL will sich eins zu eins daran halten. Das BMU hingegen will den Gewässerabstand auf fünf Meter erhöhen.
Anfang Oktober hatte das BMEL die GAP-Durchführungsverordnungen und die Prämienhöhen für die Öko-Regelungen vorgestellt. Danach soll es zum Beispiel 30 €/ha für vielfältige Fruchtfolge, 100 €/ha für die Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und 115 €/ha für extensives Dauergrünland geben. Landwirte hatten daraufhin moniert, dass dies im Vergleich zu den bisherigen Programmen in der zweiten Säule bei den Agrarumweltmaßnahmen zu wenig sei.
Prämienhöhe berücksichtigt Ein- und Mehrjährigkeit
Das BMEL verteidigt die gewählten Prämienhöhen damit, dass diese bei den Öko-Regelungen nur für einjährige Maßnahmen gezahlt würden, wohingegen in der zweiten Säule mehrjährige Maßnahmen vergütet würden. Man werde darauf achten, dass sich die beiden Programme nicht „gegenseitig kannibalisieren“ heißt es.