Das Bundesverfassungsgericht wird in den nächsten Monaten prüfen, ob das Gentechnikgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Schwerpunkt sei der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft, sagte der zuständige Richter heute in der mündlichen Verhandlung. Er wies darauf hin, dass die tatsächlichen Risiken und Chancen der Gentechnik hoch umstritten seien. Geklagt hatte das Land Sachsen-Anhalt, das mehrere restriktive Bestimmungen des noch unter der rot-grünen Regierung 2004 verabschiedeten Gesetzes für verfassungswidrig hält. Angegriffen mit der Klage wird vor allem die Haftungsregelung für den Fall, dass durch den Einsatz genmanipulierter Organismen in der Landwirtschaft die Ernte benachbarter Bauern "wesentlich beeinträchtigt" wird. Diese "garantieartige Sonderhaftung" sei unverhältnismäßig, da die angebauten Gentechnik-Produkte bereits ein europäisches Zulassungsverfahren durchlaufen hätten. Das Haftungsrisiko werde "einseitig auf die Gentechnik-Verwender verlagert", sagte ein Vertreter der Landesregierung. Aus Sicht des Landes führt das Gesetz zudem dazu, dass jeder Freisetzungsversuch für die Forschung und die beteiligten Unternehmen zu einem "unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko" werde. Außerdem begünstige das öffentliche Standortregister "politische motivierte Feldzerstörungen". Das Land sieht Verstöße gegen die Grundrechte der Berufsfreiheit, der Eigentumsgarantie, der Wissenschaftsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
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