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Glyphosat-Anwendungsverordnung verlängert – Ausbringung mit Einschränkungen

Die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist durch den Bundesrat gegangen. Damit dürfte die Glyphosat-Ausbringung ab Juli mit Einschränkungen erlaubt sein. Schutzgebiete bleiben außen vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Länder haben sich am Freitag im Bundesrat auf eine gemeinsame Linie zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verständigt. Damit ist die Glyphosat-Anwendung auch nach dem 30. Juni geregelt. Diesmal für weitere zehn Jahre.

Anschlussregelung nötig

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Die Änderung der Anwendungsverordnung war nötig geworden, nachdem die EU-Kommission im vergangenen Herbst die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängert hatte. Die Bundesregierung hatte eigentlich mit einem Auslaufen der Glyphosat-Zulassung gerechnet und musste kurzfristig über eine Eilverordnung die bis dahin bestehenden Glyphosat-Regeln bis Mitte 2024 verlängern.

Diese Eilverordnung läuft aber aus und deshalb war eine dauerhafte Neuregulierung nötig geworden. Zwischenzeitlich kam es in der Länderkammer allerdings zu Unstimmigkeiten. Deshalb war heute Morgen noch keinesfalls sicher, ob die Verordnung durch die Länderkammer kommt.

Kein Kompromiss für Wasserschutzgebiete

Der Streit im Bundesrat hatte sich an der Frage entzündet, ob die Glyphosatausbringung in Wasserschutzgebieten erlaubt sein soll oder nicht. Während CDU-geführte Länder für die weitgehende Freigabe plädieren, stemmten sich grüne Minister mit Vehemenz dagegen. Ein Kompromissangebot, dass die Anwendung unter Genehmigungsvorbehalt stellt, wurde vom Bundesrat abgelehnt.

Hinweis: Zwischenzeitlich waren wir wegen eines Übermittlungsfehlers von einem anderen Stand ausgegangen. Wir bitten, dies zu entschuldigen.

In der Länderkammer fand eine vom Agrarausschuss geforderte generelle Aufhebung des Anwendungsverbots glyphosathaltiger Herbizide in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten ebenso wenig eine Mehrheit wie eine Zulassung in Ausnahmefällen. Auch ein Glyphosateinsatz in Naturschutzgebieten bleibt verboten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium zeigte sich erleichtert. Der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Holger Hennies, reagierte hingegen enttäuscht.

Konrad: Rechtssicherheit für die Landwirte

Für die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, hat sich damit der Einsatz der Freien Demokraten auf europäischer Ebene für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in Deutschland um zehn Jahre gelohnt. Sie konstatiert: "Das Anwendungsverbot von Julia Klöckner wurde erfolgreich zurückgenommen. In diesen herausfordernden Zeiten darf den Landwirten ohne wissenschaftliche Grundlage und Alternativen nicht ein weiteres Werkzeug für nachhaltige Landwirtschaft genommen werden. Die neue Pflanzenschutzanwendungsverordnung wurde im Bundesrat formal durch die Länder bestätigt. Das gibt Rechtssicherheit und schafft Planbarkeit für unsere Landwirte.“

IVA: Nationale Sonderwege vermeiden

Der Industrieverband Agrar (IVA) begrüßt den Beschluss, warnt aber gleichzeitig vor weiteren nationalen Alleingängen im Pflanzenschutz. „Für Landwirtschaft, Handel und Industrie herrscht endlich wieder Rechtsklarheit. Gleichzeitig hat sich abermals gezeigt, dass nationale Sonderwege im Pflanzenschutz der falsche Weg sind", kommentiert IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer. Die europäische Harmonisierung im Pflanzenschutz und der Vorrang des europäischen Rechts sind ihm zufolge ein hohes Gut. Entscheidungen über Genehmigungen und Zulassungen müssten zukünftig wieder auf wissenschaftlicher Basis getroffen werden und nicht nach vermeintlichen Opportunitäten der Tagespolitik.

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