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Tierärztliche Hausapotheke

Hat die Union den beschlossenen Bürokratieabbau für Tierärzte ausgehebelt?

Agrarminister Özdemir beklagt, dass CDU/CSU im Bundesrat die beschlossene Reduktion der Dokumentationspflichten für Tierärzte bei der Arzneimittelausgabe gestrichen haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Zusammenhang mit der abschließenden Zustimmung der Bundesregierung zur neuen Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir scharfe Kritik an CDU und CSU geübt.

Auf Betreiben des von der Union dominierten Agrarausschusses des Bundesrates seien Dokumentationspflichten wieder ausgeweitet worden, die bei der Abgabe von Tier- und Humanarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten bestehen, stellte der Grünen-Politiker in Berlin fest.

Union spricht über Bürokratieabbau, schafft aber neue

„Während ich und mein Ministerium täglich an Entlastungen und Bürokratieabbau arbeiten, werden sie von den Ländern über die Hintertür teilweise wiedereingeführt“, sagte Özdemir. Er warf der Union vor, in Sonntagsreden über Bürokratieabbau reden, aber dann, „wenn wir unsinnige Regelungen abschaffen können, sich vom Acker machen“.

Die Entlastungen für die Tierärzte fallen jetzt nach Angaben des Ministers pro Jahr um etwa 4 Mio. € geringer aus – „ohne dass für die Tiergesundheit nur ein Jota gewonnen wäre“.

Die Verordnung enthält dem BMEL zufolge zudem ein Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika. Der Wirkstoff werde bisher vor allem in der Geflügelmast sehr breit und „mitunter unzulässig“ eingesetzt und begünstige so die Entstehung multiresistenter Keime. Diese Praxis berge erhebliche Risiken auch für die menschliche Gesundheit, da der Wirkstoff auch für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung sei, so das Agrarressort. Mit der Novelle solle diese Praxis deutlich eingeschränkt werden.

Kritik kam auch von den Tierärzten

Kritik an den Empfehlungen des Bundesratsagrarausschusses hatte seinerzeit auch der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) geübt. Die Empfehlung, die Angaben „Diagnose“ und „Chargennummer“ eines Arzneimittels zusätzlich zu den Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln aufzuführen, bekam in der Plenarsitzung der Länderkammer dann auch keine Mehrheit.

Angenommen wurde aber die Empfehlung, einen Hinweis auf der tierärztlichen Verschreibung zu geben, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll. Nur unter dieser Maßgabe stimmte der Bundesrat der neuen Verordnung zu. Der bpt hatte erfolglos gewarnt, dass dieser Hinweis mehrere Dokumentationsvorlagen erfordere, dem Personal in öffentlichen Apotheken die Kompetenz abspreche und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierärzten und Tierhaltern störe.

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