Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch Landwirte, die sich im Katastrophenfall im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen. Abgesichert ist direkte Nothilfe für verletzte Personen aber z.B. auch die Beseitigung von Trümmern. Landwirte sind dabei entweder über die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) oder die gesetzliche Unfallkasse des betroffenen Bundeslandes abgesichert.
Meldung an die LBG
Betroffene Landwirte können die Unfallmeldung aber in jeden Fall an die LBG richten - gleich, ob die die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig ist. Die LBG kümmert sich dann ggf. um die Weiterleitung an die zuständige Unfallkasse. Das geht aus einer Mitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hervor.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen Heilbehandlung und psychologische Betreuung. Darüber hinaus sind auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung möglich, informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Bei bleibenden Schäden können Betroffene eine finanzielle Entschädigung, in der Regel eine Rente, erhalten.
In Ausnahmen auch Ersatz von Sachschäden
Im Rahmen der Nothilfe, so die Deutsche Unfallversicherung, sei ausnahmsweise auch der Ersatz von beim Einsatz aufgetretenen Sachschäden möglich.
Beitragsfreier Unfallschutz des LVM
Ergänzend bietet der LVM einen beitragsfreien Unfallschutz für freiwillige, private Helfer der durch das Tief „Bernd“ verursachten Flutkatastrophe an. Dieser Schutz eignet sich nach Auskunft des LVM auch für Landwirte,soweit sie sich freiwilligundunentgeltlich engagieren. Der Schutz umfasst:
- eine Einmalzahlung bis zu 150.000 € bei Invalidität, wobei die Höhe der Zahlung vom Grad der Invalidität abhängt
- eine finanzielle Unterstützung von 5000 € für Angehörige im Falle von Tod durch Unfall
- den Einsatz eines Rehamanagers zur möglichst schnellen Gesundung
Die Leistungen erbringt der LVM nach eigenen Angaben auch zusätzlich zu Leistungen der gesetzlichen oder einer anderweitig privaten Unfallversicherung. Außerdem greife der Unfallschutz auch dann, wenn der Hilfseinsatz in den betroffenen Gebieten ggf. keine Notsituation im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung mehr ist.
Um den beitragsfreien Unfallschutz zu erlangen, müssen die Helfer sich beim LVM registrieren. Der Versicherungsschutz gilt dann ab Registrierung bis zum 30. September 2021. Die Daten sollen nach Angaben des LVM nicht zu Werbezwecken genutzt werden und 24 Monate nach Ende des Versicherungsschutzes gelöscht werden. Weitere Infos zum Angebot des LVM finden Sie hier.