Das Bundeskanzleramt soll Medienberichten zufolge den Gesetzentwurf für eine Grundsteuerreform von Bundesfinanzminister Olaf Scholz gestoppt haben. Es werde keine Ressortabstimmung geben.
Hintergrund sind offenbar unterschiedliche Auffassungen, wie die Grundsteuer berechnet werden soll. Scholz setzt auf ein wertabhängiges Modell, in das bei Wohngrundstücken auch das örtliche Mietniveau, das Baujahr eines Gebäudes und der Bodenrichtwert einfließen sollen. Die CSU bevorzugt dagegen eine pauschale Immobilienbewertung allein nach der Fläche. In München ist man der Ansicht, Scholz Pläne würden zu mehr Bürokratie und höheren finanziellen Lasten führen, was vor allem Wohnen in Großstädten noch teurer machen würde. Zudem fordert Bayern eine Öffnungsklausel, mit der die Bundesländer die Grundsteuer nach eigenen Vorstellungen berechnen können.
Scholz soll sich laut Kanzleramt erst mit Bayern einigen, bevor sich das Kabinett damit befasst, heißt es. Der SPD-Politiker will sich in der nächsten Woche mit seinen Amtskollegen aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz treffen, außerdem mit vier Verfassungsexperten.
Die Grundsteuer muss laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden, weil die zur Berechnung genutzten so genannten Einheitswerte veraltet sind. Eine Neuregelung muss bis zum Jahresende gefunden werden.