Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, zum jetzigen Zeitpunkt zu einem möglichen Verbot der Kleingruppenhaltung von Legehennen Stellung zu beziehen. Ein Antrag von Rheinland-Pfalz, eine sofortige Entscheidung über die von ihm und Nordrhein-Westfalen eingebrachte Entschließung herbeizuführen, erhielt am vergangenen Freitag im Plenum der Länderkammer keine Mehrheit. Damit landet das von den beiden Ländern geforderte Verbot der Kleingruppenhaltung wieder im zuständigen Agrarausschuss. Dort war die Beratung über die Kleingruppenhaltung zuletzt mit der Begründung vertagt worden, zunächst den vom Bundeslandwirtschaftsministerium angekündigten Verordnungsentwurf abzuwarten.
Die Bundesregierung muss die rechtlichen Grundlagen ändern, weil das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Kleingruppenhaltung im letzten Herbst aus formalen Gründen beanstandet hatte. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat bereits angekündigt, aus der Kleingruppenhaltung aussteigen und keine neuen Anlagen mehr zulassen zu wollen. Die Ministerin werde in Kürze einen Verordnungsentwurf vorlegen, hieß es letzte Woche in Berlin.
Forschungsergebnisse abwarten
Unterdessen wertete der DBV die Nicht-Entscheidung der Länderkammer als Erfolg. Damit habe der Bundesrat bewiesen, "dass es ihm nicht egal ist, wo unsere Lebensmittel erzeugt werden", erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Offenbar sei aus Sicht der meisten Länder Tierhaltung in Deutschland nach wie vor gewünscht. Das sei erfreulich, weil man nur so Einfluss auf die Haltungsbedingungen nehmen könne. Born rief dazu auf, zunächst die Ergebnisse eines vor zwei Jahren angelaufenen Forschungsvorhabens zur Kleingruppenhaltung abzuwarten, bevor eine Entscheidung über diese Haltungsform getroffen werde. Das mit 1,4 Mio. Euro vom Bund geförderte Projekt werde frühestens 2013 abgeschlossen sein. (AgE)
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