Bei der Staatsanwaltschaft Münster ist am 13. Juli eine Strafanzeige gegen Verantwortliche im Schweinemastbetrieb auf dem Hof Schulze Föcking in Steinfurt wegen Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz erstattet worden.
Hintergrund für diese Strafanzeige war ein am Vortag ausgestrahlter Fernsehbeitrag in der Sendung „Stern TV“, in dem von Tierschutzaktivisten in den Stallungen im März 2017 und Juni 2017 heimlich hergestellte Video-Aufnahmen gezeigt worden sind.
Soweit sich die Anzeige gegen die Abgeordnete des Landtags und jetzige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Christina Schulze Föcking richtet, bestehen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, teilte die Staatsanwaltschaft Münster am Freitag mit.
Christina Schulze Föcking war Leiterin der Mastbetriebe in Steinfurt. Seit 2010 ist sie Landtagsabgeordnete und hat sich seitdem sukzessive aus der Leitung der Mastbetriebe sowie der Bestandsbetreuung der Tiere zurückgezogen, heißt es in dem Schreiben weiter.
Aufgrund der Staatsanwaltschaft Münster vorliegender Verträge sei belegt, dass Frau Schulze Föcking für den Zeitraum der Aufnahmen nicht für die Tierhaltung verantwortlich war. Vor diesem Hintergrund sei – unabhängig von der weiteren Prüfung der Strafanzeige – schon eine Verantwortlichkeit der Abgeordneten Christina Schulze Föcking für die Tierhaltung in beiden Betrieben in dem angezeigten Tatzeitraum nicht feststellbar.
Die Einleitung von Ermittlungen gegen die Abgeordnete Christina Schulze Föcking komme deshalb nicht in Betracht. Soweit sich die Strafanzeige gegen andere Personen richtet, dauert die Prüfung der erhobenen Vorwürfe an.