Auch 2020 sollen in Deutschland 4,5 % der Mittel aus der Ersten in die Zweite Säule umgeschichtet werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vor.
Daneben enthält der Entwurf eine Bagatellregelung zur Umwandlung von Dauergrünland. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollen bis zu 1 000 m2 je Betriebsinhaber und Jahr künftig auch ohne Genehmigung umgewandelt werden dürfen.
Mit der Verlängerung des geltenden Umschichtungssatzes von 4,5 % trägt das Agrarressort einem Beschluss der Agrarministerkonferenz vom April dieses Jahres in Landau Rechnung. Die Ressortchefs hatten zugleich betont, dass ein Festhalten am bisherigen Prozentsatz keine Vorfestlegung für die kommende EU-Förderperiode bedeute.
Nach Ministeriumsangaben beläuft sich das umgeschichtete Mittelvolumen im Jahr 2020 auf insgesamt rund 226 Mio Euro. Die Mittel würden benötigt, um eine Durchfinanzierung der laufenden Programme in der Zweiten Säule und eine kontinuierliche Fortsetzung durch Neuverpflichtungen zu gewährleisten.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisiert das geplante Festhalten an der Umschichtung von 4,5 % und spricht sich für eine Anhebung auf 15 % aus. Sollte dies nicht mehrheitsfähig sein, müsse zumindest die vom Bundesrat 2017 geforderte Anhebung auf 6 % umgesetzt werden, fordert der BUND. Auch die vorgesehene Bagatellregelung beim Dauergrünland lehnt der Umweltverband ab.