Die Bundesregierung plant nicht, die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) wiederzubeleben. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion klargestellt.
Verwiesen wird zugleich auf das Absatzförderungsprogramm der Europäischen Union. Das Programm biete Fördersätze von 70 % bis 80 % und sei 2020 mit annähernd 182 Mio. € ausgestattet. Es bestehe ein - auch politisches - Interesse, dass sich deutsche Unternehmen hier stärker beteiligten, wie es beispielsweise in Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien üblich sei.
Laut der Bundesregierung lagen im Juni 129 Bewerbungen für Einzelland-Programme vor, davon nur drei von deutschen Wirtschaftsbeteiligten. Der Vermögensüberschuss von rund 69,76 Mio € nach Abwicklung der CMA und des Absatzfonds wurde der Antwort zufolge an die Landwirtschaftliche Rentenbank zur Verwendung für das Zweckvermögen überwiesen. Der Betrag sei im Rahmen des § 2 des Gesetzes über das Zweckvermögen zu verwenden, demzufolge der Einsatz nur zur Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischerei erfolgen dürfe