Am 01. Januar 2023 sollen die neuen Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der gesamten EU in Kraft treten. Landwirte in ganz Europa müssen ihre Anbauplanung spätestens im Spätsommer darauf ausrichten. Das könnte nun zum Problem werden: Die EU-Kommission muss die nationalen Pläne zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genehmigen. In diesem Prozedere steigt nun der Zeitdruck.
Es sei nicht davon auszugehen, dass der erste Plan vor dem Sommer grünes Licht aus Brüssel erhalten werde. Darüber informierte der stellvertretende Leiter der Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission, Dr. Mihail Dumitru, den EU-Agrarausschuss in der vergangenen Woche. Eigentlich hätten alle Strategiepläne bis zum 01. Januar in Brüssel vorliegen sollen. Einige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sind jedoch säumig.
Jahr: Deutsche Verspätung „Blamage“
Mit einer Verabschiedung der Strategiepläne im Sommer würde die Umsetzung der neuen GAP im Zeitplan liegen. Angesichts der Verspätung einiger Mitgliedstaaten konnten allerdings nicht alle Ausschussmitglieder den Optimismus des Kommissionsvertreters teilen. Deutliche Worte fand der Agrarsprecher der Grünen/EFA, Martin Häusling. „Ich glaube, das wird nichts“, so Häuslings Einschätzung. Der Berichterstatter für die Verordnung der Strategiepläne, der CDU-Politiker Dr. Peter Jahr, warnte eindringlich vor Verzögerungen. Spätestens nach der Ernte der Hauptfrucht müssten die Landwirte wissen, wo die Reise hingehe. Das Jahresende sei da „viel zu spät“. Als „Blamage“ bezeichnete Jahr die Fristverletzung Deutschlands. Es gebe am Strategieplan keinen Änderungsbedarf, da Beschlüsse von Bundesrat und Bundestag bereits vorlägen.
Langer Prozess
Skepsis bei den Abgeordneten dürfte insbesondere das Verfahren zur Absegnung der Strategiepläne hervorgerufen haben. Nach Angaben von Dumitru hat die Kommission nach dem ersten Eingang eines Plans drei Monate Zeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Diese muss vom Kollegium verabschiedet werden - was dem Kommissionsvertreter zufolge für mehr politisches Gewicht sorgen soll - und wird danach an den jeweiligen Mitgliedstaat überstellt und veröffentlicht. Die endgültige Verabschiedung eines Strategieplans muss laut Dumitru innerhalb von sechs Monaten nach dessen Einreichung erfolgen; zu dieser Frist wird allerdings der Zeitraum zwischen dem Erhalt der Stellungnahme durch den Mitgliedstaat und der darauf aufbauenden Überarbeitung und Neueinreichung des Plans nicht hinzugezählt.