Es bewegt sich etwas zwischen Landwirtschaft und Handel. Seit den Bauernblockaden gibt es verschiedene Dialogformate. Die Bundespolitik arbeitet an einem Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken. Am Montag präsentierte der Handelsverband einen Verhaltenskodex für den Lebensmitteleinzelhandel in der Lieferkette.
Mit einem neuen Kodex möchte der Lebensmitteleinzelhandel deutlich machen, dass die Branche großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Landwirten legt.
Dabei handelt es sich keineswegs nur um ein Lippenbekenntnis“ - HDE-Präsident Josef Sanktjohanser
Die Vorgaben nehmen auch die noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung im Bereich Handelspraktiken (UTP) vorweg, während die derzeit in nationales Recht umzusetzenden EU-Regeln für laufende Lieferverträge selbst nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes erst nach einer Übergangszeit anwendbar sein werden.
Die Inhalte des Verhaltenskodex
In der Vereinbarung finden sich Vorgaben für eine angemessene Standardsetzung, zur Kommunikation mit den Verbrauchern, beispielsweise in der Werbung, sowie ein Bekenntnis zu den regionalen Lieferketten.
Zudem kündigen die Händler an, neue Produktionsstandards, etwa für mehr Tierwohl, künftig „mit Augenmaß und im Dialog mit landwirtschaftlichen Erzeugern“ setzen zu wollen und den damit verbundenen Mehraufwand bei der Gestaltung der Lieferverträge angemessen zu berücksichtigen. Neben dem Preis sollen auch andere Faktoren wie Qualität, Nachhaltigkeit, Tierwohl oder Regionalität eine größere Rolle in der Werbung spielen.
Darüber hinaus habe der Lebensmitteleinzelhandel das Ziel, eine einheitliche, verbraucherverständliche Herkunftskennzeichnung für heimische landwirtschaftliche Erzeugnisse zu etablieren, möglichst mit Rückgriff auf bereits bestehende Strukturen und Kompetenzen wie z. B. den Regionalfenster e.V. oder fTrace.
Zur außergerichtlichen und freiwilligen Streitbeilegung zwischen Erzeugern und Händlern soll die Einrichtung einer Ombuds- bzw. Schiedsstelle in den Blick genommen werden, deren konkrete Ausgestaltung noch einer separaten Verfahrensordnung vorbehalten bleibt.
Kartellrecht setzt Grenzen
Der HDE wies allerdings auch auf die Grenzen des Verhaltenskodex hin: „Die rote Linie für die Festlegungen in der Selbstverpflichtung gibt das Kartellrecht vor. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen können nicht Gegenstand des Kodex sein. Die Unternehmen sind hier bis an die Grenze des kartellrechtlich Zulässigen gegangen. Das ist ein starkes Bekenntnis zur heimischen Landwirtschaft“, so Sanktjohanser.
Klöckner begrüßt Schritt des LEH
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat den vom Lebensmitteleinzelhandel vorgelegten Verhaltenskodex zum künftigen Umgang mit der Erzeugerstufe begrüßt. Dieser sei ein erster Schritt hin zu einem besseren Miteinander in der Lebensmittelkette, erklärte Klöckner gestern in Berlin. Sie sieht den Kodex auch als Ergebnis ihrer eigenen Bemühungen, da sie in zahlreichen Runden darauf hingewirkt habe. Zudem habe ihr Ressort einen eigenen Vorschlag für die Themen eines solchen Kodex vorgelegt, der vieles ins Rollen gebracht habe.
Den ganzen Verhaltenskodex zum Nachlesen finden Sie hier.