Vor allem aus dem Osten der Europäischen Union kommt der Ruf, die Ausnahmen der Auflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dass es dazu kommt, scheint aktuell jedoch unwahrscheinlich. Der EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski dämpfte die Erwartungen der Befürworter.
Im vergangenen Jahr sei es um die kurzfristige Versorgungssicherheit gegangen, so der Agrarkommissar. Großzügige Ausnahmen der GAP-Auflagen der GLÖZ-Standards 7 und 8 (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand der Flächen) seien vertretbar gewesen.
Um die Ausnahmen ein weiteres Jahr fortzuführen, müsse man die grundlegenden GAP-Gesetze ändern, so Wojciechowski. Das würde das langwierige Brüsseler Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen. Ob die Kommission einen solchen Vorschlag unterbreiten werde, ließ der Pole noch offen.
Ausnahmen nur für 2023?
Für das Erntejahr 2023 hatten sich die EU-Institutionen auf einige GAP-Ausnahmen geeinigt: Danach hatten die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Landwirten zu erlauben, auch auf solchen Flächen Feldfrüchte anzubauen, die eigentlich für die Stilllegung vorgesehen waren. Auch die Vorgaben für einen verpflichtenden Fruchtwechsel konnten die Mitgliedstaaten lockern.
Deutschland dagegen
Der deutsche Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) ist gegen neue GAP-Ausnahmen. Özdemir könne zwar den Ruf nach unbürokratischen Flexibilitäten in der GAP nachvollziehen. „Mögliche Verlängerungen der GAP-Ausnahmen nach 2023 lehnen wir jedoch ab“, stellte Özdemir klar.
Lediglich über die Futternutzung des Aufwuchses aus GAP-Brachen könne man nachdenken, so Özdemir.
Viele Länder dafür
Neben Özdemir äußerte auch sein französischer Amtskollege Marc Fesneau Bedenken, ob neue Ausnahmen gerechtfertigt seien. Die meisten der übrigen Mitgliedstaaten befürworteten den rumänischen Vorschlag. Unter anderem Slowenien, Italien, Schweden, Ungarn und Polen unterstützen das Anliegen.