„Für eine gerechtere Agrarsozialpolitik“ tritt das „Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023“ in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) an.
Dem Zusammenschluss aus zwölf landwirtschaftlichen Verbänden geht es eigenen Angaben zufolge um mehr Transparenz, Beitragsgerechtigkeit und eine Förderung von Existenzgründern und Junglandwirten. „Wir fordern eine existenzsichernde Rente in der Landwirtschaft“, betonte Isabella Hirsch von der Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
Trotz tagtäglicher Arbeit sei es Landwirten und Landwirtinnen nicht möglich, eine vollwertige, sichere Rentenvorsorge aufzubauen. „Hier braucht es Änderungen, damit sie im Alter selbstbestimmt leben können“, so Hirsch.
Waldbesitzer bitten um Wahlteilnahme
Unterdessen haben die Waldeigentümer erneut zur Teilnahme an der Sozialwahl aufgerufen. „Die heiße Phase hat begonnen“, erklärte der Präsident der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer“, Prof. Andreas Bitter, vergangene Woche in Berlin.
In diesen Tagen erhalten alle wahlberechtigen Versicherten in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung ihre Sozialwahlunterlagen. Bis zum 31. Mai 2023 müssen die Wahlunterlagen per Post bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingegangen sein.
Neun Listen
Insgesamt bewerben sich bei der Sozialwahl neun Listen in der SofA-Gruppe um die 20 Sitze in der Vertreterversammlung. Sechs der neun Listen gehen auf Initiativen der Landesbauernverbände zurück. Dabei handelt es sich um
- den Bayerischen Bauernverband (BBV),
- die „Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg“,
- die „Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland“,
- die „Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein“,
- die „Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV)“ sowie
- die „Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer“.
Hinzu kommen
- die „Waldbesitzerverbände“
- die „Jäger“ sowie
- das „Aktionsbündnis Sozialwahl 2023“
Starkes Mandat für gerechtere Beitragsgestaltung
Die AGDW kritisiert, dass Kleinprivatwaldbesitzende einen unverhältnismäßig hohen Grundbeitrag entrichten müssten, obwohl diese im Vergleich kaum Verwaltungskosten verursachten. Nachbesserungsbedarf sieht der Verband auch bei der Bemessungsgrundlage für den Risikobeitrag. Bemängelt wird, dass es bislang für den Forst lediglich eine Risikogruppe und zwei Produktionsverfahren gebe, nämlich Wirtschaftsflächen und aus der Produktion genommene Flächen.
Für den Spitzenkandidaten der „Waldbesitzerverbände“, Volker Schulte, ist es völlig unverständlich, dass von Kalamitäten betroffene Waldflächen weiterhin als Wirtschaftsflächen eingestuft werden. Das verschärfe die Notlage der betroffenen Waldbesitzenden noch weiter. Nicht gerechtfertigt sei außerdem, dass Mitglieder von Forstbetriebsgemeinschaften trotz geringeren Unfallrisikos einen ebenso hohen Beitrag entrichten müssten wie Waldbesitzende, die nicht organisiert seien. „Nur mit einem starken Mandat können wir uns mit der Forderung nach einer gerechteren Beitragsgestaltung durchsetzen“, betonte Spitzenkandidat Schulte.