Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die GLÖZ 8-Regel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anzupassen. So müssten Landwirte nicht 4 % ihres Ackerlandes stilllegen sondern könnten etwa Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen.
Abstimmung kurzfristig verschoben
Doch die EU-Mitgliedstaaten müssen den Vorschlag noch zustimmen. Am Montag haben sie dafür eine Abstimmung kurzfristig auf diesen Mittwoch verschoben.
Der Grund: Die EU-Kommission hat an ihren Vorschlag kurzfristig noch einmal geändert. Das erfuhr top agrar aus Teilnehmerkreisen des Treffens.
Kommission will Öko-Regelung anpassen
Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei den Öko-Regelungen geben. Die freiwilligen Umweltmaßnahmen können Landwirte nämlich bislang nur dann beantragen, wenn sie die GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen) wie Stilllegung (GLÖZ 8) oder Fruchtwechsel (GLÖZ 7) einhalten.
In Deutschland beträfe das vor allem die Öko-Regelung 1a. Die sieht vor, dass Landwirte mehr als 4 % ihrer Ackerflächen stilllegen. Für alle Flächen, die über die verpflichtende Brache hinausgehen, erhalten sie mehr Geld.
Bislang können Landwirte diese Öko-Regelung jedoch nur wählen, wenn sie 4 % ihrer Ackerflächen über GLÖZ 8 stilllegen. Das könnte sich durch den Vorschlag der EU-Kommission nun ändern.
Ein Beispiel
Erbringt ein Landwirte den GLÖZ 8-Standard komplett über den Anbau von Zwischenfrüchten, könnte er zusätzlich Flächen stilllegen und diese über die Öko-Regelung 1 a fördern lassen.
Das greift natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen. Und dass Bundesminister Cem Özdemir die Ausnahmen entsprechend umsetzt.
Es winken 1.300 € für 1 ha Brache
Im Jahr 2023 sind die Öko-Regelungen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Auch die GAP-Ausnahmen aus dem vergangene Jahr führten dazu, dass Landwirte nicht an allen Öko-Regelungen teilnehmen konnten.
Deshalb hatten Bund und Länder die Öko-Regelungen für 2024 angepasst. So können Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland für einen ganzen Hektar zusätzliche Brache eine Prämie von 1.300 €/ha beantragen. Bisher galt das nur für die Brache, die über den verpflichtenden Anteil von 4 % Stilllegung an der Ackerfläche hinaus geht.
Landwirte brauchen Klarheit!
Für die Landwirte ist es jetzt wichtig, möglichst schnell Klarheit über die GAP-Ausnahmen zu bekommen. Mit dem Votum der Mitgliedstaaten ist bis zum Ende der Woche noch zu rechnen.
Stimmen die den Ausnahmen zu, haben die EU-Mitgliedstaateb wiederum 15 Tage Zeit nach Brüssel zu melden, ob sie die Möglichkeiten nutzen und wie sie sie umsetzen wollen.