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Mit einem Bein im Knast?

Straftatbestände im Bundeswaldgesetz sind zum Glück vom Tisch

Es liegt ein neuer Entwurf der Novelle des Bundeswaldgesetzes vor, in dem kein Straftatbestand mehr geplant ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Entwurf der Novelle des Bundeswaldgesetzes noch einmal angepackt. Im überarbeiteten Entwurf ist kein Straftatbestand mehr geplant. Das hat Agrar-Staatssekretärin Claudia Müller am 26. Juni beim Sommerempfang der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) bekanntgegeben. Es seien, wie bisher, nur noch Ordnungswidrigkeiten darin enthalten.

Zudem werden im Gegensatz zum ersten Entwurf laut Müller in der aktuellen Version im Zweck des Gesetzes nun Ökologie, Erholung und Waldwirtschaft gleichrangig nebeneinanderstehen, „Übergeordnet ist nur der Walderhalt“, betonte die Grünen-Politikerin.

Die Vorgaben zur Waldbewirtschaftung würden ebenfalls „auf das Wesentliche beschränkt“. So seien auch die Genehmigungsverfahren, beispielsweise für Kahlschläge, stark entschlackt worden. „Es bleibt auch weiterhin den Ländern überlassen, wie sie unter ihren regionalen Gegebenheiten die ordnungsgemäße Forstwirtschaft definieren“, erläuterte Müller.

Das Gesetz wird nächstes Jahr 50 Jahre alt. Es bedarf Müller zufolge an einigen Stellen Anpassungen, um den Waldbesitzenden Unterstützung zu geben. Denn es stamme aus einer Zeit, in der die Klimakrise noch nicht so präsent gewesen sei, was eine Novellierung sinnvoll und nötig mache. 

Müller lies sich einen Seitenhieb auf die Kampagne der Verbände gegen das Reformvorhaben nicht nehmen. So müssten Meinungen ausgetauscht, Verbesserungsvorschläge vorgetragen und Kompromisse eingegangen werden, aber ein „Stopp“ und „Finger weg“ würde normalerweise eine Diskussion beenden. AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter will die Aktion jedoch als „Diskussionsbeitrag“ verstanden wissen, wie er nach der Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin betonte.

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