Verkaufsstopp, Neuverpachtung nur noch an vorrangig nachhaltig beziehungsweise ökologisch wirtschaftende Betriebe und unentgeltliche Übertragung von 17.500 ha an Naturschutzorganisationen – auf diese Verwendung der 90.000 ha Restflächen der BVVG (Bundesverwertungs- und -verwaltungs GmbH) hatte sich die Ampelkoalition verständigt.
Die Crux: Über die genauen Kriterien, z. B. wann ein Betrieb als nachhaltig wirtschaftend gilt, herrscht offenbar weiter Unklarheit. Die in diesem Herbst auslaufenden Pachtverträge auf gut 20.000 ha hat die BVVG nun zu 85 bis 90 % an Biobetriebe vergeben. Flächen, für die keine Gebote von Ökobetrieben vorliegen, sollen für eine Verpachtungszeit von einem Jahr offen ausgeschrieben werden, sodass auch konventionelle Landwirte zum Zug kommen können.