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Die Bundesregierung hat sich und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nach einjähriger Amtszeit ein gutes Zeugnis für ihre agrarpolitische Arbeit ausgestellt. Klar wird aber auch, dass – gemessen am Koalitionsvertrag – noch viele offene Baustellen bestehen.
Dafür hat der agrar- und ernährungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, kein Verständnis. „Minister Cem Özdemir kündigt kurz vor Beginn der Grünen Woche im Tagesrhythmus weitere neue politische Vorhaben an“, stellte Stegemann heute mit Blick auf Özdemirs Vorstöße zur Legalisierung des „Containerns“ oder der mobilen Schlachtung fast. Für ihn täuscht das aber nicht über das Ergebnis seiner Jahresbilanz hinweg, „denn diese ist äußerst überschaubar“.
Stegemann: Özdemir mit „äußerst überschaubarer Jahresbilanz“
„Für Minister Özdemir scheinen Anspruch und Wirklichkeit nicht von Bedeutung zu sein“, vermutet der CDU-Politiker. Wichtiger sei es wohl, sich nicht mit der grünen Basis zu verscherzen und alle Machtoptionen mit Blick auf Baden-Württemberg weiterhin in der Hand zu halten. „Die Leidtragenden dieser Politik sind die Landwirtinnen und Landwirte“, betonte Stegemann.
Bund: Erstes Amtsjahr vom Ukrainekrieg geprägt
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weist die Bundesregierung darauf hin, dass ihr erstes Jahr nach der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die Ampelregierung seit dem 24. Februar 2022 vom russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine geprägt war. Dies habe auch das Bundeslandwirtschaftsministerium vor große Herausforderungen gestellt, auch was unbürokratische und pragmatische Hilfe im In- und Ausland anging.
Ungeachtet dessen habe das BMEL mit dem vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes für eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung, der Startfinanzierung von Mrd. € und den Eckpunkten eines entsprechenden Bundesprogramms zur Förderung des Stallumbaus bereits zahlreiche Maßnahmen im ersten Jahr der Regierungsarbeit umgesetzt.
Auch die folgenden Maßnahmen zählt der Bund zur Erfolgsbilanz des Bundeslandwirtschaftsministeriums:
- Die Bereitstellung von 180 Mio. € Agrar-Krisenhilfe für landwirtschaftliche Betriebe aus Sektoren, die in Folge des Kriegs gegen die Ukraine besonders von gestiegenen Düngemittel-, Futtermittel- und Energiekosten betroffen sind.
- Ein weiteres Kleinbeihilfeprogramm in Höhe von 10 Mio. € für die Fischereibetriebe, die besonders unter den Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine leiden.
- Die Genehmigung des GAP-Strategieplans für Deutschland am 21. November 2022 durch die Europäische Kommission.
- Die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten oder eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung–AVV GeA) als Voraussetzung zur Abwendung des Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie einstellt.
- Der Start des mit vorerst 900 Mio. € ausgestatteten Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“.
- Das Eckpunktepapier der Bundesregierung „Weg zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung“, das am 21. Dezember 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
- Umfassende Krisenhilfe für die Ukraine. Unter anderem seien mit der German Food Bridge weit über 450 Hilfslieferungen mit dringend benötigten Lebensmitteln in die Ukraine gebracht und über 17 Mio. € für Tierarzneimittel, Impfstoffe, Betriebsmittel für die Landwirtschaft, Getreidelagerung, Generatoren sowie den Aufbau eines Veterinärlabors bereitgestellt worden.
Anschlussfinanzierung für Tierwohlumbau nicht geklärt
Die Bundesregierung räumt allerdings auch ein, beispielsweise bei der Finanzierung des Tierwohlumbaus noch keine Antwort über die bereits zur Verfügung gestellte Milliarde hinaus gefunden zu haben. Eine Arbeitsgruppe im Bundestag soll nun eine Lösung entwickeln.
Einige weitere offene Punkte sind:
- Die Novelle des Tierschutzgesetzes, die ein Schwerpunkt der Arbeit des BMEL im Jahr 2023 sein soll. In diesem Zusammenhang soll auch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergänzt werden.
- Das im Koalitionsvertrag angekündigte Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallsysteme und für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen steht noch aus, soll nach Angaben des Bundes aber weiterhin „im Laufe der Legislaturperiode“ einführt werden.
- Die Erarbeitung der im Koalitionsvertrag angekündigten Tiergesundheitsstrategie haben laut Bundesregierung begonnen. Eine Veröffentlichung ist gegen Ende der Legislaturperiode vorgesehen.
- Lebendtiertransporte in Drittstaaten sollen künftig nur erlaubt sein, wenn tierschutzgerechte Versorgungseinrichtungen auf dem Weg vorliegen. Hier prüft das BMEL derzeit, auf welche Weise die zuständigen Behörden bei der Umsetzung der genannten tierschutzrechtlichen Vorgaben angemessen unterstützt werden können.
- Die von der Ampel angekündigte Einsetzung eines beim BMEL angesiedelten Bundestierschutzbeauftragten soll bis zum Frühjahr 2023 erfolgen.
- In der Pipeline sind des Weiteren eine Aktualisierung des Bodenschutzgesetzes, die Digitalisierungsstrategie, ein digitales Herkunfts- und Identifikationssystem Nährstoff- und Pflanzenschutz sowie eine zentrale, bundesweite Datenplattform, auf der sämtliche staatlichen Daten und Dienste zusammenlaufen. Dies gilt ebenfalls für einen Erschwernisausgleich für Landwirte in Trinkwasserschutzgebieten.
- Die Veröffentlichung der aktualisierten Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Gemeinschaftsverpflegung ist für Herbst 2023 geplant. Steuerrechtliche Regelungen zur Erleichterung der kostenlosen Weitergabe nicht verkaufter Lebensmittel werden zur Zeit geprüft.
- Weitere im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen wie die „Einrichtung eines Nationalen Bodenmonitoringzentrums“, das Verbot für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung oder die Weiterentwicklung des NutriScore sind laut Bund in Arbeit.