Die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie, die eine Ausweitung der Schwellenwerte für die Tierhaltung vorsehen, sind bei der großen Mehrheit der Umweltminister grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen.
Tierwohl nicht vergessen
Allerdings warnten mehrere Ressortchefs ihrem Treffen in Luxemburg am Montag davor, dass bei den Vorgaben auch die Tierwohlstandards hinreichend berücksichtigt werden müssten. So dürften Offenställe nicht benachteiligt werden.
Die EU-Kommission will mit der neuen Richtlinie den Geltungsbereich in der Tierhaltung bekanntlich auf weitere Schweine- und Geflügelhaltungen sowie erstmals auch auf größere Rinderbetriebe ausweiten. Vorgesehen ist dabei ein Schwellenwert von 150 GVE. Gemäß dem Vorschlag sollen die neuen Vorschriften schrittweise umgesetzt werden. Betroffen wären dann nach Angaben der EU-Kommission etwa 185 000 Betriebe in der gesamten EU; derzeit sind es rund 20 000.
Sowohl unter den EU-Agrarministern und im Agrarausschuss des Europaparlaments stieß das immer wieder auf Ablehnung.
Lemke mit Entwurf einverstanden
Bundesumweltministerin Steffi Lemke zeigte sich mit den grundsätzlichen Zielen des Direktiventwurfs einverstanden. Auch eine Aufnahme der Rinderhaltung sei angesichts der Methanemissionen sachgerecht, so die Grünen-Politikerin. Zur Emissionsminderung müsse nun „die beste verfügbare“ Technik zum Einsatz kommen. Dies dürfe allerdings nicht zu Lasten des Tierwohls gehen, mahnte Lemke.
Was sind „die besten verfügbaren Techniken“?
Was durch diese „besten verfügbaren Techniken“ auf die Landwirte zukommt ist bislang jedoch noch unklar. Erst nach der Verabschiedung des Gesetzes werden diese Erfordernisse im sogenannten „Sevilla-Prozess“ festgelegt. Solange bleiben potentielle Auflagen und deren Kosten eine Black Box.
Unklarer GVE-Schlüssel
Bedenken gibt es von Seiten Deutschlands laut der Ressortchefin hinsichtlich des GVE-Umrechnungsschlüssels. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem darauf verwiesen, dass der in der Bundesrepublik gebräuchliche Schlüssel bei 0,06 GVE bis 0,16 GVE je Schwein ansetze; der EU-Berechnungsschlüssel liegt hingegen bei 0,3 GVE.