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Verdacht wegen nicht existierender CO2-Projekte in China erhärtet sich

Der Präsident des Umweltbundesamtes hat die Hypothese geäußert, dass es sich bei den UER-Projekten in China um ein Betrugsgeflecht handeln könnte. Nach Überprüfungen wurden bereits zwei gestoppt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei bestimmten Klimaschutzprojekten in China zur Einsparung von Treibhausgas-(THG)-Emissionen bei der Erdölförderung, nämlich den sogenannten Upstream-Emissionsminderungen (UER), geht der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dirk Messner, mittlerweile von einem Betrugsgeflecht aus. Diese Hypothese äußerte er bei einer außerordentlichen Sitzung der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Donnerstag (6.6.) in Berlin.

UER-Zertifikate nutzen Mineralölkonzerne, um ihre Klimaschutz-Vorgaben zu erfüllen. Der Betrugsvorwurf: Die Ölmultis ließen nur auf dem Papier neue Anlagen in China bauen, die bei der Ölförderung dort CO2-Emissionen einsparen. 

Diesbezüglich lägen Indizien vor. So habe sich beispielsweise eine chinesische Firma gemeldet, die bei fünf Projekten als Projektträger genannt sei, aber mit diesen nichts zu tun habe. Hier wären Unterlagen bereits an die Staatsanwaltschaft übergeben worden, berichtete Messner zum Fortschritt der Ermittlungen. 

Von 60 UER-Projekten, die es in China gibt, wurden 40 vom UBA noch einmal überprüft, da sie laut Messner dazu Anlass gegeben hatten. Bisher seien bereits zwei Projekte rückabgewickelt sowie bei zweien die Genehmigung gestoppt worden.

Zudem sei die Behörde mit den internen Möglichkeiten für die Überprüfungen an eine Grenze gekommen, weshalb sie nun andere Akteure mit einbeziehe, erklärte Messner. Unter anderem sei Amtshilfe bei chinesischen Behörden erbeten und eine Kanzlei zur Aufklärung hinzugezogen worden. 

Bioenergiebranche will Moratorium

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) forderte indes ein sofortiges Moratorium für die Anrechnung von UER-Projekten, bis deren Rechtmäßigkeit zweifelsfrei durch eine Drittprüfung belegt ist. „Das Bundesfinanzministerium muss per Erlass über das Hauptzollamt erwirken, dass ohne den erforderlichen Nachweis keine weiteren UER-Projekte auf die THG-Quote mehr angerechnet werden dürfen“, so HBB-Leiterin Sandra Rostek bei der öffentlichen Sitzung.

Zudem drängen die im HBB zusammengeschlossenen Verbände auf eine weitere kurzfristige Überarbeitung der UER-Verordnung. So sollte unter anderem sichergestellt werden, dass der Klimaschutzbeitrag über andere zugelassene Erfüllungsoptionen wie nachhaltige erneuerbare Kraftstoffe erfüllt werden müsse.

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