Das Landvolk Niedersachsen hat das uneinheitliche Vorgehen der Bundesländer beim Erosionsschutz im Cross Compliance-System erneut kritisiert. Jetzt soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine weitgehend einheitliche und praxisgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben erarbeiten.
Landvolkpräsident Werner Hilse hat Niedersachsens Landwirtschaftsministerin, Astrid Grotelüschen, nun nochmals in einem Brief um eine Angleichung zwischen den Ländern und vereinfachte Lösungen gebeten. So dürfen beispielsweise die Landwirte in Nordrhein-Westfalen zu Mais, Zuckerrüben und auch Kartoffeln weiterhin im Frühjahr den Pflug benutzen, wenn sie auf durch Wassererosion gefährdeten Standorten den Boden über Winter durch Zwischenfruchtanbau oder Strohhäcksel bedeckt halten.
In Bayern dürfe auch die aus pflanzenbaulicher Sicht nicht zu unterschätzende Herbstfurche gewählt werden, um dem Boden über die damit zu erzielende Frostgare die optimalen Voraussetzungen für eine Bestellung mit Sommergetreide oder anderen Sommerfrüchten zu verleihen.
"Bei ähnlichen oder gar identischen Gegebenheiten müssen Erosionsschutzmaßnahmen in allen Bundesländern gleichermaßen anerkannt werden", fordert der Präsident von Grotelüschen. Sie solle Nachteile für die niedersächsischen Bauern vermeiden und sich mit den anderen Ländern abstimmen. Auf potenziell von Winderosion betroffenen Flächen müssten einige Ausnahmen wie die Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten, z.B. schwarzer Senf oder Ölrettich, oder auch die Einhaltung von Erosion mindernden Fruchtfolgen möglich sein.
Mehr zu dem Thema: Arbeitsgruppe soll Erosionsschutzvorgaben praktikabel auslegen (3.5.2010) NRW vereinfacht Erosionsschutz-Vorgaben (23.4.2010) Bericht des Landvolks dazu (5.5.2010)