Die Finanzämter im Rheinland haben die Tarifglättung für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte relativ schnell umgesetzt. Das berichtet die PARTA Bonn. „Aufgrund der frühen Antragstellung konnten unsere Mandanten sehr schnell eine Erstattung auf ihren Kontoauszügen Vorfinden“, freut sich Ralf Stephany.
Bei der Tarifglättung geht es derzeit um den Erhebungszeitraum der Kalenderjahre 2014 bis 2016. Die Finanzverwaltung vergleicht auf Antrag, ob bei einer gleichmäßigen Gewinnverteilung der landwirtschaftlichen Einkünfte eine niedrigere Steuer entsteht, als wenn die tatsächlichen Gewinne der einzelnen Kalenderjahre zugrunde gelegt werden. Sollte dies zu einer niedrigeren Steuer führen, wird der Steuerbescheid des Kalenderjahres 2016 geändert und die Beträge werden an die Land- und Forstwirte ausgezahlt.
Mittlerweile werden auch für den zweiten Betrachtungszeitraum 2017 bis 2019 im Steuerbescheid 2019 diese Vergleichsberechnungen durchgeführt und entsprechende Erstattungen ausgezahlt. Bestandteil dieser Berechnung ist der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2019/20, so dass in den Fällen, in denen der Jahresabschluss noch nicht erstellt worden ist, Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Wichtig ist hier zu wissen, dass das Ergebnis des Wirtschaftsjahres 2019/20 zum einen in die Tarifglättung für die Zeiträume 2017 bis 2019 fließt, zum anderen aber auch in die zukünftige Tarifglättung der Kalenderjahre 2020 bis 2022.
„Feststellen lässt sich jedenfalls, dass sich die ursprüngliche Skepsis gegenüber der steuerlichen Tarifglättung nicht bewahrheitet hat und doch für viele Betriebe Rückzahlungen geflossen sind. Vergessen Sie also die Anträge für 2016 und auch für 2019 nicht“, rät Ralf Stephany, PARTA Bonn.