Eine Gruppe von Bauern, Schäfern und Weidetierhaltern haben am Mittwochnachmittag am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz für ein aktives Wolfsmanagement demonstriert. Die Regierungschefs der Bundesländer treffen sich Mittwoch und Donnerstag zur Ministerpräsidentenkonferenz in Brüssel.
Im Gespräch mit der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen und den Ministerpräsidenten einer ganzer Reihe deutscher Bundesländer übergaben sie ein Forderungspapier des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
Von der Leyen nimmt EU-Mitglieder in die Pflicht
Ursula von der Leyen erklärte vor den Bauern: „Artenschutz ist wichtig, er hört aber da auf, wo der Wolf zur Gefahr wird.“ sieht vor allem die EU-Mitgliedstaaten in der Pflicht. Anders als Deutschland würden viele andere europäische Staaten die Ausnahmen, die die EU möglich macht, vollständiger ausschöpfen.
Man müssen auch das Wissen verbreiten, was möglich ist, so von der Leyen. Sie dankte den Bauern für deren Kommen und erklärte: „Heute schon ist es möglich, wenn ein Wolf zur Gefahr wird, dass lokal vor Ort Behörden den Wolf bejagen können.“
Bauernpräsident Horper zufrieden
Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper – selbst Milchviehalter – sagte gegenüber top agrar: „Das war heute kein schlechter Tag, es war ein guter Tag. Viele Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich Zeit für uns genommen.“ Die Präsenz in Brüssel sei wichtig, so Horper.
Ein gutes Gefühl für Weidetierhalter könne sich jedoch erst einstellen, wenn die Politik Taten folgen lasse, so Horper.
Den anwesenden Politikern übergaben die demonstrierenden Bauern ein Forderungspapier des DBV. Darin forderten sie unter anderem:
- Eine Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten-zu einem länderübergreifenden Monitoring und Feststellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfes,
- die Umstufung des Wolfes von Anhang IV zu Anhang V in der FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene,
- die vollständige Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts in Deutschland zur Regulierung des Wolfsbestandes. Hierfür müssen alle Ausnahmen vom strengen Schutz in nationales Recht übernommen werden sowie
- die Überarbeitung des Praxisleitfadens zur Entnahme von übergriffigen Wölfen durch Bund und Länder im Sinne einer unverzüglichen und unbürokratischen Entnahme von „Problemwölfen und -rudeln“ nach geltendem Naturschutzrecht.