Wie bereits berichtet, hat sich die Baywa AG mit der weit überwiegenden Mehrheit der Finanzierungspartner auf ein detailliertes Transformationskonzept und den Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis Ende 2027 geeinigt.
Über 95% der Finanzgläubiger haben mittlerweile dem Finanzierungskonzept zugestimmt. Eine sehr geringe Anzahl verweigert weiterhin die Zustimmung. Da aus Gründen der Gleichbehandlung aller Finanzgläubiger eine Rückzahlung an diese Einzelgläubiger, trotz ausreichend verfügbarer Liquidität, nicht in Betracht kommt, hat die Baywa AG heute beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeleitet.
Dadurch gewährleistet die Baywa AG nach eigener Aussage Prozesssicherheit für eine zuverlässige Umsetzung der geplanten Sanierungsschritte. Zur Umsetzung der Finanzierungsmaßnahmen genügt im StaRUG die Zustimmung von 75% der Finanzgläubiger. Diese Mehrheit ist vertraglich bereits abgesichert.
Was bedeutet das StaRUG-Verfahren?
Das StaRUG-Verfahren hat laut Baywa keine negativen Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende bleiben vom StaRUG unberührt. Das Verfahren betrifft ausschließlich die Muttergesellschaft Baywa AG; Tochterunternehmen sind nicht Teil des Verfahrens und daher nicht betroffen.
Das in dem „StaRUG light” Verfahren rechtssicher umzusetzende Finanzierungskonzept sieht keinerlei Forderungsverzichte der Finanzgläubiger vor. Im Kern geht es primär um die Laufzeitverlängerung der Finanzierung bis Ende 2027. Darüber hinaus wird im Einklang mit dem Sanierungskonzept zur Stärkung des Eigenkapitals eine Kapitalerhöhung von rund 150 Mio. € durchgeführt, an der sämtliche Aktionäre gleichermaßen partizipieren können. Alle Aktionäre kommen vollumfänglich in den Genuss von Bezugsrechten. Es wird keine Kapitalherabsetzung geben.
Transformationskonzept steht
Vorstandsmitglied Michael Baur betont, dass das langfristige Transformationskonzept für die BayWa steht: "Wir haben ein detailliertes operatives Maßnahmenprogramm und ein belastbares Finanzierungskonzept, das durch die von den Hauptaktionären abgesicherte Kapitalerhöhung weiter gestärkt wird. Die operative Transformation wird bereits aktiv umgesetzt."
Das jetzt beantragte StaRUG-Verfahren ziele auf einige wenige Einzelgläubiger, die dem Finanzierungskonzept nicht zugestimmt haben. Es sei ein letzter notwendiger Schritt den Sanierungsrahmen bis Ende 2027 abzusichern. "Der ,StaRUG light‘-Ansatz der BayWa unterscheidet sich von anderen prominenten Fällen dadurch, dass er nur ein mikrochirurgischer Eingriff zur rechtssicheren Umsetzung des Finanzierungskonzepts ist, keinerlei Forderungsverzichte einfordert und insbesondere die Bezugsrechte aller Aktionäre bei der vorgesehenen Kapitalerhöhung wahrt“, sagt Baur.
Das StaRUG ermöglicht Unternehmen, über Mehrheitsentscheidungen im Rahmen eines Restrukturierungsplans sämtliche relevante Finanzgläubiger in eine einheitliche Sanierungslösung einzubinden. Die BayWa strebt eine Beendigung des StaRUG-Verfahrens innerhalb von wenigen Monaten an. Die Finanzierung des StaRUG-Verfahrens soll gesichert sein, heißt es.
Infolge der Durchführung eines StaRUG-Verfahrens wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 (bisher vorgesehen für den 27. März 2025) voraussichtlich verzögern.