Grundsätzlich erhebt die EU für Rohstoffe, die in der Gemeinschaft nicht ausreichend verfügbar sind, geringe bzw. keine Zölle. Bei Rohwaren, die ausreichend selbst erzeugt werden, sind die Importzölle hingegen sehr hoch.
Was heißt das konkret?
Durum-Weizen und Mais aus Drittländern kann derzeit generell zollfrei in die EU (siehe Tabelle). Nach dieser Liste rechnet sich der Import von Triticale aus Drittländern überhaupt nicht, weil dafür 93 € je t an Zoll fällig würden.
Zoll auf Weizen Protein-abhängig
Bei normalem Weizen macht man die Einfuhrbedingungen abhängig von der Qualität bzw. dem Proteingehalt. Weichweizen mit hohem Rohproteingehalt von über 14 % kann demnach derzeit unbegrenzt zollfrei in die EU. Liegt der Gehalt unter 14 % werden hingegen 12 € je t an Zoll fällig. Das gilt allerdings nur im Rahmen von Sonderkontingente. Außerhalb des Kontingents sind bei Weichweizen mittlerer und niedriger Qualität 95 € Zoll fällig.
Kontingente nicht ausgeschöpft
Allerdings: Die Ukraine hatte schon seit dem Angriff der Russen auf die Krim 2014 ein Sonderkontingent, das einen zollfreien Zugang zur EU bis zu einer bestimmten Menge ermöglichte, erklärt Agrarmarktanalyst Patric Strauss aus Berlin. Vor dem Krieg sei es aber nicht so interessant gewesen, Ware in die EU laufen zulassen, meint er.
Zusätzlich gibt es noch ein Sonderkontingent, auf das alle Drittstaaten zugreifen können. „Das beträgt 4 Mio. t und wurde in den letzten Jahren ebenfalls nicht ausgeschöpft“, sagt Strauss. Der Preisvorteil, den die Ukraine aktuell habe, schätzt er somit auf 12 € je t. „Das ist im Verhältnis zu den erhöhten Logistikkosten der Ukraine eigentlich bedeutungslos“, sagt er.
Ausnahmeregelung Ukraine
Die Ukraine darf derzeit unbegrenzt zollfrei Getreide jeglicher Art in die Gemeinschaft einführen. Als Folge des russischen Angriffskriegs hat die EU zur Unterstützung die Einfuhrzölle für ukrainisches Getreide ausgesetzt. Der zollfreie Zugang trat erstmals am 5. Juni 2022 in Kraft. Ein Jahr später wurde die Regelung bis zum 5. Juni 2024 verlängert. Anfang des Jahres hat die EU-Kommission angekündigt, die weitreichende Zollbefreiung für Exporte aus der Ukraine und der Republik Moldau nochmals um ein Jahr bis zum 5. Juni 2025 zu verlängern.