Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

BayWa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 GAP-Vereinfachungen

topplus Überprüfung

Rechnungshof kritisiert Einsatz von Pestiziden in Österreich

Die Europäische Union strebt in ihrer „Farm to Fork“-Strategie und in der Biodiversitätsstrategie eine Halbierung der chemischen Pflanzenschutzmittel bis 2030 an.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäische Union strebt in ihrer „Farm to Fork“-Strategie und in der Biodiversitätsstrategie eine Halbierung der chemischen Pflanzenschutzmittel bis 2030 an. Die Umsetzung dieser Ziele ist in Österreich noch nicht ausreichend, wie der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Pestizideinsatz in der Landwirtschaft“ feststellt. Verbesserungsbedarf sieht er vor allem bei der Datenlage, den Zulassungsverfahren und den Kontrollen. Geprüft wurden die Jahre 2017 bis 2021.

Im Jahr 2021 wurden in Österreich bei der Kontrolle von Lebensmitteln auf Pestizidrückstände 32 von 1.798 Proben als gesundheitsschädlich oder nicht zum Verzehr geeignet beurteilt, allerdings nur zwei davon stammten aus inländischer Produktion.

Das Wichtigste zum Thema Österreich freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden von den Landwirten individuell geführt und nicht zur Überwachung des Pestizideinsatzes verwendet. Das Landwirtschaftsministerium und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) veröffentlichten jährlich Daten über die in Verkehr gebrachten Pestizide. Die tatsächlich eingesetzten Mengen an Wirkstoffen und Pestiziden waren aus diesen Daten jedoch nicht ersichtlich, heißt es im Bericht.

Keine Erfassung von Eigenimporten

Importe von Pflanzenschutzmitteln, wie z.B. Internetkäufe oder grenzüberschreitende Eigenimporte von landwirtschaftlichen Anwendern, wurden in den Statistiken nicht berücksichtigt. Zudem ließen die in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen aufgrund ihrer unterschiedlichen Toxizität keine Rückschlüsse auf das Risiko für Mensch und Umwelt zu. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass in Österreich Wirkstoffe eingesetzt wurden, bei denen gesundheitliche Bedenken bestätigt wurden. "Vor diesem Hintergrund ist eine transparente und zeitnahe Datenlage über die Aufwandmengen von Pflanzenschutzmitteln besonders wichtig", teilt der Rechnungshof mit.

Personelle und organisatorische Verflechtungen im Zulassungsverfahren

Die Beurteilung von Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel muss unabhängig, objektiv und transparent erfolgen. In Österreich war die Unabhängigkeit der Zulassungs- und Bewertungsstelle im Berichtszeitraum nicht gegeben. Die nationale Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel in Österreich ist das BAES, eine nachgeordnete Dienststelle des Landwirtschaftsministeriums. Es bediente sich bei der Durchführung der Zulassungsverfahren personell und organisatorisch der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES). Diese Gesellschaft steht zu 100 % im Eigentum des Bundes, ihre Anteile werden vom Landwirtschaftsministerium und vom Gesundheitsministerium verwaltet.

Der Rechnungshof sieht aufgrund dieser Verflechtungen zwischen dem BAES und der AGES keine klare Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement im österreichischen Zulassungssystem von Pflanzenschutzmitteln. Die Unabhängigkeit der Fachabteilungen der AGES, die die Bewertung durchführten, war nicht gewährleistet. Gegenseitige Einflussnahmen zwischen der Risikobewertung und dem Risikomanagement im Zuge der Entscheidungsfindung konnten nicht ausgeschlossen werden.

Für den Rechnungshof ist auch nicht nachvollziehbar, wie kritische Fachbeurteilungen der AGES durch Risikominimierungsmaßnahmen so weit ausgeglichen werden konnten, dass eine sichere Verwendung der Pflanzenschutzmittel gewährleistet war.

Mehr Notfallzulassungen als andere EU-Mitgliedstaaten

Der Rechnungshof weist in seinem Bericht auf die im EU-Vergleich große Anzahl von Notfallzulassungen in Österreich hin. Darunter fallen auch besonders gefährliche, in der EU nicht mehr zugelassene Wirkstoffe. EU-Mitgliedstaaten können diese in Ausnahmefällen für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung von höchstens 120 Tagen zulassen. Ein derartiger „Notfall“ tritt etwa bei nicht anders kontrollierbarem Schädlingsbefall ein.

Die amtliche Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Bundesländer erfolgt nicht nach einheitlichen Standards. Die entsprechenden EU-Regelungen wurden in Österreich durch neun Landesgesetze mit jeweils unterschiedlichen Vorgaben umgesetzt. Der Bund regelt unter anderem die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Das Gesundheitsministerium berichtet als zentrale Behörde an die EU.

Mehr zu dem Thema

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.