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Neuerungen im ÖPUL: Höhere Prämien und neue Zuschläge

Die neue Sonderrichtlinie zum ÖPUL-Programm bringt für Landwirte um 8 % erhöhte Prämiensätze, ab nächstem Jahr gibt es auch neue Zuschläge.

Lesezeit: 3 Minuten

Anfang August 2024 genehmigte die EU-Kommission die zweite Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 – 2027. Am 11. Oktober 2024 wurde die geänderte Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 veröffentlicht. "Die Änderungen betreffen insbesondere die generelle Erhöhung der Prämiensätze und die Einführung der neuen Maßnahme ,Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen'. Zudem erfolgten inhaltliche Anpassungen einzelner Förderverpflichtungen bei bestehenden Maßnahmen und die Erweiterung um neue optionale Zuschläge ab 2025", heißt es von der AMA.

Erhöhung der Prämiensätze um 8 % ab dem Antragsjahr 2024

Mit dem Antragsjahr 2024 trat das Impulsprogramm für die österreichische Landwirtschaft in Kraft, bei dem sämtliche ÖPUL-Prämiensätze um mindestens 8 % angehoben wurden. Einige Prämien werden zusätzlich ab dem Antragsjahr 2025 erhöht. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich einzelne Prämiensätze bei ausgewählten Maßnahmen im Laufe der Jahre entwickeln.

Ausgenommen von der Prämienerhöhung sind Maßnahmen, die im Rahmen der sogenannten „Ökoregelung“ ausschließlich durch EU-Mittel finanziert werden. Das sind die Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“, „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“, „Tierwohl – Weide“ sowie die Maßnahme „Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen“ (bis einschließlich dem Antragsjahr 2024).

Neue Maßnahme „Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen“ ab 2025

Aufgrund des Wegfalls der GLÖZ 8-Stilllegungsverpflichtung im Rahmen der Konditionalität wird die Stilllegung von Ackerflächen ab dem Antragsjahr 2025 als freiwillige, separate Maßnahme im ÖPUL mit der Bezeichnung „Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen“ angeboten. Diese wird als Ökoregelungsmaßnahme abgewickelt und rein aus EU-Mitteln finanziert.

Mit der neuen Maßnahme können nichtproduktive Ackerflächen mit einem Prämienband von 350 bis 450 €/ha und Agroforststreifen mit einem Prämienband von 600 bis 800 €/ha beantragt werden. Die tatsächlich erzielbare Prämienhöhe ist von der Menge der beantragten Flächen und dem verfügbaren Budget abhängig.

Betriebe, die an den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“ (ausgenommen Biologische Wirtschaftsweise – Teilbetrieb mit dem Kulturbereich Wein, Obst und Hopfen) teilnehmen, können nicht gleichzeitig die Maßnahmenkategorie „Nichtproduktive Ackerflächen“ beantragen. Die Teilnahme mit der Maßnahmenkategorie „Agroforststreifen“ ist möglich.

Neue Zuschläge ab 2025

Mit der ÖPUL-Programmänderung werden auch neue optionale Zuschläge eingeführt, die im Mehrfachantrag 2025 beantragt werden können oder automatisch gewährt werden, wenn die Teilnahmekriterien vorliegen.

Sämtliche Informationsblätter, mit denen sich jeder Betrieb zielgerichtet über die ÖPUL-Maßnahmen informieren kann, wurden entsprechend aktualisiert und stehen unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zum Download bereit.

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