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topplus Hofübergabe

Fallstricke beim Generationenwechsel

In den kommenden Jahren werden rund ein Drittel der Betriebe übergeben, da die Betriebsführer älter als 55 Jahre sind.  Auf was gilt es zu achten und wo kommt es oft zu Problemen?

Lesezeit: 6 Minuten

Landwirte denken in Generationen. Doch wenn die Jungen nachkommen, tut sich mancher Altbauer schwer den Betrieb zu übergeben. Wer bekommt den Hof und zu welchen Bedingungen? Was erhalten die weichenden Erben? Viele Fragen kommen auf die Familie zu. Konflikte zwischen Jung und Alt oder unter den Geschwistern sind keine Seltenheit.

Schnell gelesen

Die Hofübergabe ist oft ein schwieriges Thema. Die Altbauern tun sich oft schwer, ihr Lebenswerk den Nachfolgern zu ­überlassen.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte offen kommuniziert werden. Zwischen Übernehmer und Übergeber und auch mit den weichenden Erben.

Es muss beachtet werden, ob ein ­Erbhof mit einem Anerbenrecht vorliegt, statt dem Verkehrswert wird der Ertragswert für die Bemessung der weichenden Erben herangezogen.

Das Ausgedinge sollte ebenfalls klar ­geregelt sein. Was steht dem Übergeber noch zu, welches Mitspracherecht hat er bei Bauvorhaben usw. und hat er ein Wohnrecht am Hof.

In den kommenden Jahren stehen viele Übergaben an. Rund ein Drittel der Betriebsführer in Österreich ist älter als 55 Jahre. Eine Kampagne der Landjugend und des Landwirtschaftsministeriums mit dem Schwerpunkt „Hofübernahme im Fokus – die Zukunft unserer Landwirtschaft“ will das Bewusstsein für die Herausforderungen und Chancen schärfen.

Wir haben mit Übergabeexperten gesprochen und sie geben Tipps, wie dieser Prozess ohne große Familiendramen über die Bühne gehen kann. Eine Hofübergabe findet meist statt, wenn die Bewirtschafter in Pension gehen. Idealerweise gibt es ein Kind, das Interesse am Hof hat. Ist dies nicht der Fall, kann auch eine außerfamiliäre Übergabe infrage kommen.

Ein langes Hinausschieben der Übergabe und bloße Verpachtung des Betriebes an den Übernehmer ist laut LK-Rechtsexperten nicht ratsam. Der Hofübernehmer wird im Unsicheren gehalten und verliert oftmals die Motivation, außerdem kann unter Umständen der Anspruch auf die Existenzgründungsbeihilfe und die Vorteile des Neugründungs-Förderungsgesetzes verloren  gehen und damit die Befreiung von der Grunderwerbsteuer.

Manchmal drängen Nachfolger da­rauf, am elterlichen Betrieb eine Wohnung auszubauen oder ihr Erspartes vorzeitig zu investieren. Eine Betriebsübergabe allein aus diesen Gründen ist nicht zu empfehlen, vor allem, wenn die Eltern noch längere Zeit auf ihre Pension warten müssen. Erfahrungsgemäß verursachen verfrühte Übergaben oft heftige familiäre Konflikte, wissen die Rechtsexperten der LK. Als Absicherung für die Investitionen von Kindern können etwa Darlehen mit Pfandrecht oder Ähnliches besser sein.

Grundsätzlich empfiehlt die Landwirtschaftskammer neben der eigenen Beratung, dass ein Notar oder Anwalt den Übergabevertrag ausfertigt.

Was steht den weichenden ­Erben zu?

Da Erbansprüche erst beim Tod der Eltern gelten, sollte bereits bei der Betriebsübergabe abgeschätzt werden, was den weichenden Erben zustehen könnte. So können Streitigkeiten zu vermieden werden,  wenn die Weichenden die vorzeitige Auszahlung ihrer Ansprüche bekommen. „Der Übergabevertrag muss nicht nur den aktuellen Zustand, sondern auch zukünftige Entwicklungen regeln“, erklärt top agrar Österreich-Rechtsexperte Dr. Levente B. Nagy.

Vorzeitige Zahlungen an die weichenden Erben sollten nur erfolgen, wenn ein Verzicht auf den Pflichtteil vorhanden ist, der in einem Notariatsakt abgegeben werden muss. Damit erklären die Weichenden, beim Tod der Eltern keine weiteren Ansprüche auf den Betrieb zu stellen. Personen, die einen Pflichtteilsverzicht abgegeben haben, können noch an der Verteilung der Verlassenschaft teilnehmen, falls noch Vermögen vorhanden ist. Sie können dann auch nichts mehr vom Hofübernehmer verlangen. Im Gegensatz zum Pflichtteilsverzicht führt der Erbverzicht dazu, dass sie und ihre Nachkommen nichts erben können.

Ausgedinge, Wohnrecht und Veräußerungsverbot

Ein weiterer Punkt, der für Diskussionen sorgen kann, ist das Ausgedinge für die Eltern. Was steht dem Übergeber noch zu, wenn er seinen Hof nicht mehr hat. „Hier kann ein Wohnrecht auf Lebenszeit oder ein Veräußerungsverbot geregelt werden“, weiß Nagy. Auch für die Baumaßnahmen, die am Hof gemacht werden, kann ein Mitspracherecht des Altbauers in den Vertrag aufgenommen werden. Neben der Pflege und Versorgung der Elterngeneration können auch monatliche Zahlungen für Strom, Heizung oder Ähnliches verhandelt werden. Durch die Einführung des staatlichen Pflegegeldes und einer flächendeckenden Hauskrankenpflege erscheint die Auferlegung einer Verpflichtung zur Pflege und Versorgung der Eltern in den meisten Fällen nicht mehr zeitgemäß. Häufig wird vereinbart, dass die Übernehmer für eine fachgerechte Pflege durch Hauskrankendienste Sorge tragen, diese aber  nicht mehr persönlich zu leisten haben.

„Ein weiteres wichtiges Thema ist, was passiert, wenn der Übergeber den Betrieb verlässt. Ebenso sollte geregelt werden, was passiert, wenn der Übernehmer den Hof verkaufen möchte. Der Vertrag könnte etwa vorsehen, dass im Falle einer Veräußerung des Hofes die weichenden Kinder zusätzliche Geldleistungen erhalten“, weiß Nagy aus der Praxis. Um zu wissen, wie hoch die Abfindungsansprüche der weichenden Erben sind, muss geprüft werden, ob das allgemeine bürgerliche Erbrecht oder das Anerbenrecht vorliegt. Das Anerbenrecht gilt nur, wenn ein Erbhof vorliegt, in Kärnten und Tirol gibt es eigene Gesetze dazu. 

Wann liegt ein Erbhof vor?

Ein Erbhof ist ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der  so viel Ertrag bringt, dass eine erwachsene Person davon leben kann. Seit einer Novelle im Jahr 2019 gelten auch reine Forstbetriebe als Erbhöfe. Mit dem Anerbengesetz sollen Erbteilungen vermieden werden. Deshalb sieht es eine andere gesetzliche Erbfolge vor. Außerdem werden die Ansprüche der weichenden Erben gesondert bemessen.

Ertrags- statt ­Verkehrswert

Die weichenden Erben haben keinen Anspruch auf den Erbhof oder Teile davon. Sie bekommen ihren Anteil in Geld. Der Erbe soll nicht gezwungen sein, größere Teile des Hofs zu verkaufen. Bei der Bewertung des Betriebes wird nicht der Verkehrswert herangezogen, sondern der Ertragswert. Dieser ergibt sich aus der Ertragsfähigkeit des Betriebes. Der Reinertrag ist die Verzinsung des im landwirtschaftlichen Betrieb investierten Kapitals.

Die Nettopachtzinsrechnung ist eine einfache Methode, um den Reinertrag zu ermitteln. Dabei werden der Nettopachtzins, der Zuschlag für Wohnung und Wald, die Reparatur für Gebäude, die Betriebssteuern und die Feuerversicherung berücksichtigt. In Gebieten mit niedrigen Pachtpreisen muss man nur den Bruttopachtzins, den Zuschlag für den Wald und die Grundsteuer berücksichtigen. In Gebieten mit sehr hohen Pachtpreisen muss auch die Abschreibung der Gebäude berücksichtigt werden. Auch Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung muss man berücksichtigen. Es ist zu prüfen, welcher Betrag dem Betrieb jährlich entnommen werden kann, ohne die Substanz zu gefährden.

Klare Kommunikation kann bei der Übergabe Konflikte vermeiden. Oft braucht es auch professionelle Hilfe, egal ob Mediatoren oder Rechtsanwälte, die vermitteln können.

Kasten

Förderungen und Infos für Übernehmer

Mit den Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik gibt es auch spezielle Unterstützung für Junglandwirte bei der Hofübernahme. Zu den Zugangsvo­raussetzungen gehört, dass der Übernehmer „aktiver Landwirt“ ist und mindestens 1,5 ha förderfähige Betriebsfläche bewirtschaftet. Das Höchstalter von maximal 40 Jahren bei erstmaliger Niederlassung bzw. Einstieg als ­Betriebsleiterin oder Betriebsleiter darf nicht überschritten werden. Außerdem muss eine entsprechende Qualifikation für die Bewirtschaftung des Betriebs, eine geeignete Facharbeiterprüfung, eine höhere Ausbildung oder ein Hochschulabschluss nachgewiesen werden: 

Junglandwirte bekommen eine zusätzliche Unterstützung von rd. 66 €/ha für die ersten 40 ha.

Mit der Niederlassungsprämie mit Zuschlägen bis zu max. 15.000 € ­unterstützen wir eine wirtschaftlich ­ausgerichtete Betriebsübernahme und schaffen Anreize für die Ausbildung. 

Da gerade Hofübernehmer vor ­hohen Investitionen stehen, erhalten sie bei vielen Vorhaben eine um 5 % erhöhte Investitionsförderung. So profitieren sie auch besonders von den im Impulsprogramm angehobenen anrechenbaren Gesamtkosten bei Investitionen.

Auch praxisnahe Weiterbildungs- und Beratungsangebote unterstützen den betrieblichen Erfolg junger Hofüber­nehmer.

Unterstützung bietet auch die ­Landjugend bei der Übernahme die im vergangenen Jahr 150.000 Bildungsstunden organisiert hat.

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