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topplus Maschinen-Versicherung

So sichern Sie sich gegen Maschinenbruch ab

Reparaturen an Traktor oder Mähdrescher sind teuer. Wie sich Landwirte mit einer Kaskoversicherung absichern können, wie hoch die Kosten sind und was es zu beachten gilt, erklärt unser Experte.

Lesezeit: 7 Minuten

Unser Autor Ing. Franz Stephan Innerhuber, Geschäftsführer EFM-Versicherungsmakler St. Valentin

Schnell gelesen

Maschinenbruchkasko oder Kasko­versicherung, der Unterschied liegt im Detail, deshalb müssen die Verträge genau geprüft werden.

Bei einer Maschinenbruchkasko sind auch innere Betriebsschäden versichert.

Die Prämien variieren, für einen 100.000 €-Traktor bezahlt ein Landwirt in etwa so viel wie für einen 50.000 €-Pkw.

Die Landwirte sollten bei der Maschinenbruchkaskoversicherung auf Überschneidungen achten, etwa wenn es eine Feuerversicherung gibt.

Ein neuer Traktor oder Mähdrescher kann mittlerweile mehrere 100.000 € kosten. Kommt es zu Schäden, können diese schnell sechsstellige Beträge ausmachen. „Wenn sich jemand ein Auto kauft, schließt er mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vollkaskoversicherung ab, bei Traktoren ziehen das nur wenige in Erwägung“, sagt Franz Innerhuber von den EFM-Versicherungsmaklern in St. Valentin, Niederösterreich.

Maschinenbruchkasko oder Vollkaskoversicherung

Wenn ein neuer Traktor um 150.000 € gekauft wird, wird mehrmals hinterfragt, ob eine Kasko notwendig ist, weil die Angst zu groß ist, dass die Prämie sehr teuer ist. „Das Risiko ist dort al­lerdings viel höher und viel größer, als bei einem Neuwagen – von der Prämie würde die Kasko für einen 100.000 €-Traktor sicher nicht mehr kosten als eine Autokasko für ein 50.000 €-Fahrzeug. Wenn nicht sogar weniger“, weiß Innerhuber. In Österreich werden für Kaskoversicherungen für landwirtschaftliche Maschinen oft bestehende Versicherungsprodukte „umgebaut“. Es wird also als Grundprodukt eine Kasko fürs Auto genommen – auch mit den normalen Bedingungen der Kasko – und auf den Traktor, die Landmaschine, den Selbstfahrer zugeschnitten. „Dies ist eine sehr riskante Angelegenheit, da diese Bedingungen nicht auf die Risiken in der Landwirtschaft und der Maschine ausgelegt sind“, sagt Innerhuber.

Innere Betriebsschäden, wie Getriebe und Ähnliches, sind nicht versichert, ebenso wie normale Betriebsschäden. Wenn der Anhänger z. B. beim Aufkippen umfällt, weil dieser im leicht abschüssigen Gelände steht, wäre dies ein Betriebsschaden und in der normalen Kasko nicht versichert. In der Maschinenbruchkasko schon. Auch Fremdkörperschäden im Häcksler, Mähdrescher etc. fallen hier rein.

Sind auch Transport­schäden versichert?

Transportschäden sind ebenfalls ein großes Thema: Wenn die versicherte Maschine aufgeladen wird und hier während der Fahrt Schäden entstehen, gilt bei der normalen Kasko oft kein Versicherungsschutz. „Das könnte etwa sein, wenn eine Forstmaschine auf den Tieflader geladen und von A nach B transportiert wird“, sagt Innerhuber. Das heißt, sollte die Maschine vom Transportmittel fallen oder die Unterführung zu niedrig sein, zahlt die Kasko nicht – eine gute Maschinenbruchkasko schon. Der Unterschied liegt im Bedingungswerk. „Hier sollte man genau darauf achten, welches Produkt und Bedingungswerk Basis für den Versicherungsschutz ist. Damit kann man schon mal viele Probleme im Vorhinein vermeiden“, sagt der Experte.

Wichtig ist, ob es sich um eine echte Volldeckung handelt, oder einzelne Deckungen fehlen. Volldeckung heißt, dass folgende Punkte inkludiert sein müssen:

Von außen einwirkende Betriebsschäden

Innere Betriebsschäden wie Materialfehler, Konstruktionsfehler, etc.

Feuer

Sturm

Einbruch- Diebstahl

Bergungskosten usw.

Teile davon können beliebig ein- und ausgeschlossen werden – und wirken sich auf die Prämie aus.

Sollte es Überschneidungen mit einer Feuerversicherung geben, macht es natürlich auch Sinn, solche Risiken nur auf einer Seite zu versichern, damit es zu keiner Doppelversicherung kommt.

Kleine Details sind dann ausschlaggebend, ob der Landwirt im Schadensfall etwas bekommt – wie z. B.:

  • Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

  • Sind Reifen oder Ketten mitversichert – wenn ja, wie hoch?

  • Welche Abzüge werden pro Jahr geltend gemacht bei einem Totalschaden (Abschreibungssumme)?

  • Welcher örtliche Geltungsbereich gilt – nur Österreich oder auch Europa?

  • Wird die Maschine vermietet, dann gibt es einen Zuschlag?

Versicherungssumme ­immer beachten

„Bei der Versicherungssumme gibt es verschiedene Ansätze von Versicherungsvarianten. Manche Versicherer gehen nach dem Listenneupreis, manche nach dem ursprünglichen Neukaufpreis, manche nach dem aktuellen Neukaufpreis. Wenn die Maschine nicht neu ist, dann kann ein theoretischer Neukaufpreis einer vergleichbaren Maschine herangezogen werden“, sagt Innerhuber. Vor allem in Zeiten von massiven Preissteigerungen in der Landtechnik, wie in den vergangenen Jahren, kann dies im Schadensfall durchaus ein relevantes Thema werden.

Fünf bis acht Jahre versichert

Die Sinnhaftigkeit endet vor allem für die inneren Betriebsschäden oft nach fünf bis acht Jahren. Danach ist meist nur mehr eine Kaskoversicherung möglich. Der Selbstbehalt kann unterschiedlich hoch angesetzt werden und wirkt sich auf die Prämie aus. „Bei den meisten Produkten beginnt der Selbstbehalt bei 500 €“, sagt Innerhuber. Anbaumaschinen und Geräte müssen normalerweise separat mitversichert werden. „Pauschallösungen für den ganzen Betrieb sind meist nicht mehr sinnvoll, da hier die Summen viel zu niedrig sind“, sagt der Experte.

Abzüge bei Verbesserung der Maschine

Generell wird immer der Zeitwert der Maschine ersetzt. „Sprich, sollte ein Schaden den Zeitwert der Maschine übersteigen, ist es ein Totalschaden und wird maximal der Zeitwert fällig“, erklärt Innerhuber. Auch bei Teil- bzw. Reparaturschäden gibt es teilweise ordentliche Abzüge, vor allem dann, wenn es im Zuge der Reparatur zur Verbesserung an der Maschine kommt. Die höchsten Abzüge kommen bei Motorschäden zur Anwendung – hier werden bei den meisten Anbietern nach fünf Jahren nur mehr 50 % der Reparaturkosten ersetzt.

Verschleißteile sowie Betriebs- und Hilfsstoffe sind grundsätzlich nicht versichert. Darunter fallen etwa Öle, Filter oder Dichtungen. „Auch die Wartungsverpflichtung wird von den Versicherungen sehr ernst genommen“, erklärt der Versicherungsexperte. Im Schadensfall müssen Wartungsnachweise vorgelegt werden. „Werden manche Wartungen selbst erledigt, sollten zumindest Materialrechnungen vorhanden sein – und im besten Fall betriebsinterne Aufzeichnungen über die Reparatur“, rät der Versicherungsexperte.

Im Schadensfall ist die Dokumentation wichtig

Kommt es zum Schaden, muss er unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. „Auch wenn ich noch nicht weiß, was genau der Schaden ist, wie hoch dieser ausfallen wird usw., die Meldung sollte sofort, längstens aber innerhalb von wenigen Tagen erfolgen“, sagt Innerhuber. Das Um und Auf ist eine gute Fotodokumentation. Auch wenn vielleicht sofort mit der Reparatur begonnen wird, muss für die Versicherung alles nachvollziehbar sein – und hier sind gute Fotos wichtig, weiß der Versicherungsexperte.

Beschädigte und ausgetauschte Teile sollten unbedingt aufgehoben werden, bis der Schaden erledigt ist. Falls die Versicherung einen Sachverständigen beauftragt, muss dieser auch im Nachhinein alle getauschten Teile begutachten können. „Gute Beschreibung und eine Dokumentation der Werkstatt über die durchgeführten Reparaturen ist ebenfalls wichtig“, erklärt Innerhuber. Zu beachten ist für die Landwirte auch die Schadenminderungspflicht. „Als Maschineneigentümer muss ich versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn schon ein Geräusch aus dem Getriebe zu hören ist, muss ich unverzüglich in die Werkstatt, um es zu überprüfen und darf nicht weiterfahren bis gar nichts mehr geht“, rät Innerhuber.

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Beispiele

Was passiert im Schadensfall in der Praxis

Hier Beispiele von Maschinenbruchkaskoversicherungen, ohne die es keine Deckung gegeben hätte.

Schaden 1:

Der Landwirt hatte seinen Traktor (Bj. 2018) im Jahr 2023 in der Werkstatt zum Service. Beim Ölablassen kamen Teile von Zahnrädern mit heraus. Festgestellt wurde ein Schaden am Differenzial. Aufgrund der Herstellervor­gaben musste das ganze Differenzial ­getauscht werden. Der Schaden belief sich auf ca. 9.500 €, bezahlt wurden 8.500 €, da 1.000 € Selbstbehalt vereinbart war.

Schaden 2:

Bei einem Mähdrescher ist ein Fremdkörper eingezogen worden und hat von der Dreschtrommel bis zum Häcksler massive Schäden verursacht. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 40.000 €. Bis auf den Selbstbehalt wurde der Schaden komplett übernommen.

Schaden 3:

Im Gelände ist ein voll beladener Erntewagen umgekippt. Es gab massive Beschädigungen am ganzen Ladewagen und es war knapp kein Totalschaden. Die Versicherung bezahlte 45.000 €.

Schaden 4:

Ein Traktor kam in den Gegenverkehr und der entgegenkommende Lkw hakte bei der Hinterachse ein. Der Traktor war ein Totalschaden, die Entschädigung betrug 135.000 €.

Prämienbeispiele:

Traktor-Neukauf: Beim Neupreis von 150.000 €, mit einer Komplettdeckung inkl. innerer Betriebsschäden, Feuer, Sturm, etc. kostet die Prämie ca. 1.280 € jährlich.

Güllefass: Beim Neupreis von 80.000 € und einer Deckung ohne innere Betriebsschäden, ohne Feuer – also nur von außeneinwirkende Schäden, wie anfahren, umkippen, Unfall auf der Straße etc., kommt die Prämie auf ca. 450 € jährlich.

Press-Wickel-Kombination: Wenn der Neupreis 100.000 € beträgt und es eine Komplettdeckung gibt, ohne Feuer – kostet die Prämie ca. 900 € jährlich.

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