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BayWa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 GAP-Vereinfachungen

topplus Agrarpolitik

So vereinfacht Österreich GAP-Zahlungen und Öko-Regelungen

Der neu angesuchte Strategieplan soll Erleichterungen in der Bürokratie, höhere Förderungen und mehr Freiwilligkeit bringen. Die Genehmigung der EU-Kommission soll im September kommen.

Lesezeit: 4 Minuten

Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig brachte vor Kurzem eine Änderung des GAP-Strategieplans bei der EU-Kommission ein. Diese umfasst drei Bereiche: Das Agrarumweltprogramm wird attraktiver gestaltet, die Umsetzung vereinfacht und der Inflation wird mit dem Impulsprogramm für die Landwirtschaft Rechnung getragen. Die Genehmigung durch die EU-Kommission wird für September 2024 erwartet, heißt es.

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„Österreich lebt seit Jahrzehnten vor, dass kleinstrukturierte Familienbetriebe am heimischen und am internationalen Markt erfolgreich sind. Es ist kein Zufall, dass wir Bio-Weltmeister, der Feinkostladen Europas und Vorreiter hinsichtlich klimafreundlicher Produktion sind. Ich freue mich, dass unser Einsatz auf nationaler und europäischer Ebene Früchte trägt und wir nun diese effektiven Anpassungen des GAP-Strategieplans umsetzen können“, erklärt Totschnig.

Der Begrünungsanbau soll flexibler gestaltet werden, die Prämien für UBB und Bio sowie Öko-Regelungen sollen erhöht werden, ebenso wie Stilllegungsflächen. Beim zweiten Punkt der GAP-Vereinfachungen wird Bürokratie abgebaut, auch die 4 % verpflichtende Stilllegung soll ausgesetzt werden, stattdessen gibt es Prämien für freiwillige Stilllegungen, auch Aufzeichnungspflichten werden gestrichen. Beim Impulsprogramm für den ländlichen Raum werden die Prämien um 8 % erhöht und die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement werden auf 500.000 € angehoben.

Die Eckpunkte der Änderung des GAP-Strategieplans

1. Agrarumweltprogramm ÖPUL – mehr Biodiversität, Klimaschutz und Bio ab 2025

Im Zuge der Änderung des GAP-Strategieplans werden verstärkt Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt, zur Stärkung der Almwirtschaft und der biologischen Bewirtschaftung sowie zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel gesetzt.


Dazu hat das Ministerium folgende Vorschläge eingebracht:

- Zuschlag für Kreislaufwirtschaft bei Bio-Betrieben sowie Abgeltung von betriebsbezogenen Transaktionskosten je Betrieb.

- Einführung einer neuen Ökoregelung zur Förderung von Stilllegungsflächen und Agroforst-Streifen.

- Anhebung der Prämien für gesamtbetriebliche Acker-Maßnahmen (UBB und BIO) und Öko-Regelungen sowie Erhöhung des Zuschlags für Acker- und Grünland-Biodiversitätsflächen.

- Optionaler Zuschlag für Alm-Weideplan und Möglichkeit zur standortangepassten Beweidung auf Almen mit hohem Futterangebot.

- Flexibilisierung der Anbau- und Umbruchszeitpunkte bei Begrünungen.

- Optionaler Zuschlag zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers sowie Erweiterung Untersaaten auch bei Mais und Sorghum.

- Ausdehnung des Angebots zur Unterstützung der stickstoffreduzierten Fütterung bei Schweinen.

- Verstärkte Ansätze zur Erhöhung der Klimawirkung im Naturschutz.

2. GAP-Vereinfachungen

Die Anforderungen in der Umsetzung der GAP stellen unsere Betriebe immer wieder vor Herausforderungen. Deshalb hat sich Totschnig für eine Verringerung der Kontrollbelastung und für mehr Flexibilität bei der Erfüllung bestimmter Auflagen eingesetzt:

- Streichung von Aufzeichnungsverpflichtungen bei Grünland-Biodiversitätsflächen und Tierwohl-Stallhaltung sowie vereinfachte Almweidemeldung

- Anstelle der Verpflichtung 4 % der Ackerflächen brach liegen zu lassen, Erfüllung über eine freiwillige Öko-Regelung.

- Anstelle einer jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung kann die Anforderung gemäß GLÖZ 7 auch über eine Anbaudiversifizierung erreicht werden.

- Betriebe unter 10 ha werden künftig von Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität (Grundanforderungen an die Betriebsführung und GLÖZ-Standards) befreit.

3. Impulsprogramm, um der Inflation Rechnung zu tragen

Von 2024 bis 2027 stehen zusätzliche 360 Mio. € für das Agrarumweltprogramm, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete sowie die Investitionsförderung zur Verfügung. Damit werden:

  • die Leistungsabgeltungen im Agrarumweltprogramm um 8 % erhöht,

  • die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird ebenso um 8 % erhöht, bei Betrieben der Erschwernisgruppe 3 und 4 sogar um 14 %,

  • sowie die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement werden auf 500.000 € angehoben.

Die erhöhten Prämien ab dem Antragsjahr 2024 werden mit der Hauptauszahlung im Dezember 2024 automatisch ausbezahlt. Über das Impulsprogramm hinaus wurden weitere 50 Mio. € für die Investitionsförderung für den besonders tierfreundlichen Stallbau in den Strategieplan aufgenommen, inklusive eines TOP-Ups bei der Obergrenze für den Schweinebereich von 200.000 € (Wirksamkeit für ab dem 1. August 2024 gestellte Anträge

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