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Vollspalten-Verbot: ÖVP will Stufenplan, Grünen kurze Übergangsfrist

Keine Lösung für neue Übergangsfrist zum Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbucht in Sicht. ÖVP präsentiert Stufenlösung, die Grünen fordern ein rasches Aus und Liegebereich mit Stroh.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Jänner die Übergangsfrist bis 2040 für unstrukturierte Vollspaltenböden aufgehoben hat, hat die ÖVP einen neuen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Denn die Verhandlungen mit dem Grünen Koalitionspartner laufen seit Anfang 2024. Ergebnis gab es noch keines. Mit 1. Juni 2025 hat der Verfassungsgericht die Übergangsfrist aufgehoben, bis dahin muss es eine Lösung geben.

ÖVP-Chefverhandler und Bauernbundpräsident Georg Strasser betont neuerlich, dass die Blockadehaltung der Grünen und ihres Gesundheitsministers die Existenz heimischer Familienbetriebe gefährdet: „Jetzt ist keine Zeit für Wahlkampftaktik. Unsere Bauernfamilien können nur dann investieren, wenn sie auch die notwendige Rechtssicherheit haben. Dazu braucht es Übergangsfristen, mit denen man auch planen kann."

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Mehrere Stufen für die Übergangsfrist

Im Zentrum des Vorschlags der ÖVP steht ein zweistufiges Modell. Für Ställe, die vor 2013 errichtet wurden, ist eine Frist bis 2036 vorgesehen, für solche, die nach 2013 gebaut wurden, bis 2040. Damit werde dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen, sagte ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser bei einem Medientermin in Wien.

Mit dem Stufenmodell solle eine Differenzierung zwischen den Betrieben je nach Zeitpunkt der Investitionen sichergestellt werden, meint Strasser. Er verwies auf die hohen Kosten, die mit der Umstellung auf die Bauern zukommen.

Investitionspaket für mehr Tierwohl

Teil des ÖVP-Plans ist auch ein Investitionspaket für mehr Tierwohl. Die anderen Punkte des im Juli 2022 im Parlament beschlossenen Tierwohlpakets blieben davon aber unberührt, so Strasser. Auch das Verbot von unstrukturierten Vollspaltenböden bei Neu- und Umbauten ab 2023 soll bestehen bleiben.

Der Verfassungsgerichtshof hatte Anfang Jänner die ursprünglich bis 2024 vorgesehene Übergangsfrist für die Umsetzung des Verbots als zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt aufgehoben. Dem Gesetzgeber wurde bis Juni 2025 Zeit gegeben, die Regelung zu reparieren. Es folgten Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen.

Zuletzt gab es jedoch wenig Bewegung in den Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern. Während der für Tierschutz und Konsumentenschutz zuständige Minister Johannes Rauch (Grüne) ein Ende der Frist bis 2030 bevorzugt, fordert die Volkspartei mehr Zeit für die Bauern.

Grüne wollen kurze Übergangsfrist

Für höhere Mindeststandards und mehr Lebensqualität für Tiere braucht es Mut in der Landwirtschaft für einen großen Schritt nach vorn, und Zusammenhalt in der Gesellschaft – von der verarbeitenden Industrie über den Lebensmittelhandel bis hin zu den Konsumenten – um die höheren Kosten mitzutragen, erklärt die Grüne Landwirtschaftssprecherin Olga Voglauer. Nur so könne Tierwohl in den Vordergrund gerückt werden. Voglauer spricht sich für ein möglichst frühes Aus der Vollspaltenbuchtenbuchten aus.

„Wir wollen einen Liegebereich mit Stroh für alle Schweine in Österreich. Für die Bäuerinnen und Bauern geht es darum, Planungssicherheit zu garantieren. Halbgare Lösungen, die erst recht wieder zu weiteren Anträgen an den VfGH und zum nächsten Stallumbau in wenigen Jahren führen, bringen niemandem etwas. Die ÖVP hat Farbe zu bekennen: Ringt sie sich durch zu einem Beschluss, der den Bauern Planungssicherheit und den Schweinen ein gesundes Leben gibt, oder riskiert sie weitere Jahre der permanenten Unsicherheit für die gesamte Branche?“

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