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topplus EuGH-Urteil zu Wolfsabschüssen

Rechtsexperten warnen: Wölfe dürften nicht mehr geschossen werden

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei die Lage nun strenger, es dürften vorerst keine Wölfe mehr geschossen werden, meinen der Jurist Leidenmühler sowie Europarechtsexperte Obwexer.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden, so urteilte am Donnerstag der EuGH in Luxemburg nach Meinung von Rechtsexperten. Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist, heißt es in einer Aussendung des Gerichtshofs. Das berichtet der orf.

Der Gerichtshof in Luxemburg stellte fest, dass - um Wölfe jagen zu können - ein guter Erhaltungszustand auf Landesebene, auf Staatsebene und sogar auf überstaatlicher Ebene gegeben sein müsse. Erst wenn das erfüllt sei, könne und müsse noch beachtet werden, ob nicht eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes in der größeren Region erfolgt. „Das ist eindeutig strenger als es bislang war“, so der Europarechtsexperte Walter Obwexer, der das Land häufig in Rechtsfragen berät. „Das Land Tirol hat ja gehofft, dass der EuGH entscheiden würde, dass es bei dem guten Erhaltungszustand auf die sogenannte biogeografische Region ankommt. Also ein weit größeres Gebiet als das Land Tirol."

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Der EuGH wolle verhindern, dass sich die verschiedenen Staaten „aufeinander ausreden“, erklärt Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht der JKU Linz.

Vor Abschuss ist Almschutz zu prüfen

Des weiteren habe der Gerichtshof festgestellt, dass nur der unmittelbare Schaden bewertet werden dürfe, so Obwexer. Und der Schaden müsse schwer sein. Indirekte Schäden darüber hinaus, insbesondere für die Almwirtschaft seien nicht zu bewerten.

Und schließlich habe der Gerichtshof auch entschieden, dass immer anderweitig zufriedenstellende Lösungen des Almschutzes, wie z.B. Zäune, Hunde, Hirten, Einpferchen in er Nacht, geprüft werden müssen. Das bisherige Abschussargument, dass Herdenschutz unfinanzierbar sei, sei damit zurückgewiesen worden.

All das zusammengenommen zeige laut Obwexer, dass in Zukunft die Entnahme von Problem- und Schadwölfen wesentlich schwieriger sein werde, als es bislang der Fall war.

Völlig anders interpretieren Bauernbund und LKÖ das Urteil des EuGH. Bauernbund-Direktor Süß sieht das Wolfsmanagement bestätigt: "Die Vorgehensweise, Problemwölfe zu entnehmen, ist richtig. Die Abschussverordnungen haben sich bewährt."

Abstimmung über Schutzstatus verzögert sich

Unterdessen wird auf EU-Ebene bereits seit Dezember darüber debattiert, den Schutzstatus des Wolfs von "streng geschützt" auf "geschützt" zu senken und somit Abschüsse zu erleichtern. Eigentlich hätte bereits am 17. Juni auf Vorstoß des Landwirtschaftsministers darüber abgestimmt werden sollen. Laut Kronenzeitung ist der nächste Termin dafür am 14. Oktober angesetzt.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig will weiterhin auf EU-Ebene dafür kämpfen, dass der Schutzstatus gesenkt wird. „Fakt ist, der Wolf ist mit über 20.000 Individuen in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht. Zudem verliert das Großraubtier zunehmend die Scheu vor dem Menschen. Immer häufiger gibt es Wolfssichtungen in Siedlungsgebieten. Wir dürfen nicht zulassen, dass es zu einem Wolfs-Angriff auf einen Menschen kommt. Der Wolf ist keine gefährdete Tierart mehr und gehört reguliert, wie jede andere Wildart auch.“

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