Die Bakteriose Feuerbrand, welche vor allem Kernobst befällt, ist nach mehreren Jahren der relativen Ruhe wieder zurückgekehrt. Panik sei nicht angesagt, doch sollte man die Entwicklung beobachten, erklärt die Landwirtschaftskammer Österreich.
Dunkelbraune Blätter als Symptom
Das feucht-warme Wetter begünstigt das Auftreten dieser Bakterienkrankheit. An Birn- und Apfelbäumen, aber auch an Quitten kann man verschiedene, typische Symptome feststellen. Auch diverse Zierpflanzen mit großer Verbreitung wie Cotoneaster, Weißdorn, Rotdorn, Zierapfel, Zierbirne oder Zierquitte können befallen werden.
Das sind die Symptome:
Triebspitzen, Blattspreiten und Früchte werden bei der Birne dunkelbraun bis schwarz, beim Apfel hingegen rötlich-hellbraun.
Die Blattspreite ist oft erst teilweise befallen, je nachdem, wie weit die Bakterien vorgedrungen sind. Sie dringen an der Unterseite der Blätter über die Spaltöffnungen, welche der Atmung dienen, ein.
Die Feuerbrandbakterien werden auch über den Saftstrom der Triebe in die Blätter transportiert. Den Befall erkennt man durch schwarz gefärbte Blattadern.
An verholzten Trieben erkennt man den Feuerbrand durch einen fließenden Übergang zwischen krankem und gesundem Gewebe. Im Vergleich dazu ist beim Befall durch die Pilzkrankheit Monilia eine scharfe Abgrenzung zwischen gesundem und krankem Gewebe an der Rinde ersichtlich.
Das ist zu tun
Zurückschneiden der befallenen Triebe ins optisch gesunde Holz ca. 50 - 60 cm
Schneiden nur bei trockener Witterung, nicht bei Niederschlag und hoher Luftfeuchtigkeit
Keinesfalls schneiden, wenn gelber oder orange-roter Bakterienschleim sichtbar ist.
Auf jeden Fall die Schnittwerkzeuge zwischendurch immer wieder desinfizieren. Im Handel gibt es diverse Desinfektionsmittel. Auch 70%iger Alkohol kann verwendet werden.
Das Schnittmaterial sammeln und möglichst vor Ort zeitnah verbrennen!
Bei kleinen Baumformen in den Gärten unter Beachtung der vorher genannten Punkte regelmäßig schneiden
Großkronige Bäume im Herbst nach Vegetationsende schneiden. Dann ist die Übertragungsgefahr nicht mehr so groß, da das Bakterium im Ruhemodus ist.
Aktuell gibt es für Feuerbrand nach derzeitiger Rechtslage keine Meldepflicht bei der Gemeinde. Die Bekämpfung liegt in Eigenverantwortung