Der Oberösterreichische Tiergesundheitsdienst ( Oö. TGD) beteiligt sich seit Jahren an den Untersuchungskosten, welche von TGD-Betrieben und deren TGD-Betreuungstierärzten in Auftrag gegeben werden. Diese Kostenbeteiligungen werden zu 100% durch Förderungen des Landes OÖ finanziert.
"Bedingt durch das neue Tierarzneimittelgesetz ist es im Jahr 2024 zu einem deutlichen Anstieg der Untersuchungen gekommen", berichtet Dr. Gottfried Schoder vom Oö. TGD. "Die damit verbundenen Mehrausgaben konnten durch eine einmalige Zusatzförderung des Landes OÖ gedeckt werden. Die Sparmaßnahmen des Landes OÖ treffen auch den Oö. TGD, wodurch Anpassungen ab 1. Jänner 2025 vorgenommen werden müssen."
Selbstkostenbeiträge werden angehoben
Vom Vorstand des Oö. TGD wurde festgelegt, dass der Leistungsumfang unverändert bleibt. Allerdings werden die Selbstkostenbeiträge (SKB) für die Betriebe je nach Untersuchung und Untersuchungsstelle unterschiedlich angehoben.
Bisher betrugen die Selbstkostenbeiträge 15%. Bei den genehmigungspflichtigen Untersuchungen gab es je nach Untersuchung unterschiedliche SKBs (15 bis 50%).
Beispielrechnungen
In den Beispielrechnungen ist ersichtlich, dass der Oö. TGD weiterhin den größten Teil der Finanzierung übernimmt. Bei den Untersuchungen im Rahmen von TGD-Programmen wurde der Selbstkostenanteil nur geringfügig (5%) erhöht. Der Grund liegt darin, dass bei den TGD-Programmen regelmäßig Untersuchungen vorgeschrieben sind. Andererseits soll auch die Attraktivität der TGD-Programme weiter erhalten bleiben.
Damit es zu keinen Überraschungen bei der Vorschreibung der Selbstkostenbeiträge kommt, informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem TGD-Betreuungstierarzt oder bei der Geschäftsstelle des Oö. Tiergesundheitsdienstes über die zu erwartenden Kosten.