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Neue Regierung will bis Mai Übergangsfristen für Vollspaltenböden anpassen

Regierungsprogramm sieht Lösung für Übergangsfrist zum Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbucht bis Mai 2025 vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Die neue Bundesregierung ist noch nicht angelobt. Im Regierungsprogramm findet sich allerdings eine Lösung für die Schweinebranche in Österreich. "Die Übergangsfrist für ein Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich in der Schweinehaltung aufgrund der VfGH-Entscheidung wird gesetzlich bis spätestens Ende Mai 2025 neu geregelt. Die verfassungskonforme neue Regelung muss einerseits dem Tierschutz gerecht werden, andererseits sachlich gerechtfertigte Ubergangsfristen für die betroffenen Betriebe abbilden", ist im Regierungsübereinkommen zu lesen.

Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch gewährleisten

In die Ausgestaltung der Übergangsfristen sollen Überlegungen zu ausreichend langen Vertriebsmöglichkeiten bestehender Betriebsformen einfließen, damit in der Phase der notwendigen Transformation hin zu mehr Tierwohl die wettbewerbsfähige Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch gewährleistet bleibt und gleichzeitig den Vorgaben des VfGH-Erkenntnisses entsprochen wird.

2023 wurden neue gesetzliche Haltungsstandards in Kraft gesetzt. Diese sollen nach Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse (Projekte IBeST/IBeST Plus, Abschluss 2026) weiterentwickelt werden. Für neue Ställe benötigt es auch aufgrund gestiegener Baukosten eine ökonomisch gerechtfertigte Planungssicherheit, die dem VfGH-Erkenntnis gerecht wird.

Auch die Vollspaltenböden in der Rinderhaltung sind bereits im Regierungsprogramm erwähnt. Falls der VfGH auch hier Anpassungsbedarf sieht, sollen für die betroffenen Betriebe sachlich gerechtfertigte Übergangsfristen eingeräumt werden, um das Tierwohl zu steigern.

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