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Regierungswechsel Umnutzung von Stall und Scheune Aussaat im Frühling

Urteil

Beyond Meat darf in Frankreich nicht mehr von „Fleisch“ sprechen

Spannendes Urteil aus Frankreich. Dort hat der Fleischverband gegen den US-Imitathersteller Beyond Meat gewonnen. Der darf nicht mehr von Fleisch sprechen und eine Kuh auf der Packung abbilden.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Streit zwischen dem Branchenverband für Viehzucht und Fleisch (Interbev) und Beyond Meat, einem amerikanischen Hersteller von Fleischersatz auf Basis pflanzlicher Proteine, hat das Pariser Wirtschaftsgericht ein vielleicht wegweisendes Urteil gesprochen.

So ordnete das Gericht am 27. Februar an, dass Beyond Meat in seiner Werbung und Verbraucherkommunikation keine irreführenden Aussagen mehr tätigen darf.

Verpackungen müssen geändert werden

Konkret bedeutet das, dass Beyond Meat für seine pflanzlichen Produkte den Begriff „Fleisch“ nicht mehr verwenden darf. Sogar das Logo mit der grünen Kuh muss von den Produkten entfernt werden, in denen weder Fleisch noch Milch enthalten sind. Außerdem muss „Beyond Meat unverzüglich jegliche Kommunikation einstellen, die seine Produkte mit Fleisch gleichsetzt oder subjektive Vergleiche damit anstellt“, heißt es in der Pressemitteilung von Interbev.

Das schafft endlich Transparenz

Erfreut zeigt sich Interbev-Präsident François Guihard. Diese Entscheidung, gegen die noch Berufung eingelegt werden kann, „markiert einen bedeutenden Schritt Richtung Transparenz für die Verbraucher". Diese müssten in der Lage sein, die Art der Produkte, die sie kaufen, klar zu erkennen, so Guihard.

Die Fleischlobby-Organisation lehnt die Verwendung von Bezeichnungen und Namen, die mit herkömmlichem Fleisch in Verbindung gebracht werden, zur Vermarktung dieser pflanzlichen Alternativen strikt ab. Es handele sich um zwei grundlegend unterschiedliche Produktkategorien in Bezug auf Zusammensetzung, Nährstoffgehalt und Geschmacksqualität, heißt es.

Staatliches Bezeichnungsverbot war zuvor gescheitert

Auch die französische Regierung versucht seit längerem, neue Regelungen für die Benennung von Fleischersatzprodukten aufzustellen. Im Januar 2025 hatte der Staatsrat entsprechende Dekrete aus den Jahren 2024 und 2022 allerdings für ungültig erklärt. Diese untersagten bis dahin Unternehmen die Verwendung von Begriffen wie „Steak“, „Wurst“ oder „Lardon“ für pflanzliche Ersatzprodukte, die traditionell Lebensmittel tierischen Ursprungs bezeichnen.

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