Das italienische Verbot von Laborfleisch hat Ende März für Aufsehen gesorgt. Rom will damit nicht nur die herkömmliche Landwirtschaft, sondern auch die heimische Esskultur schützen. In Deutschland ist ein solcher Schritt allerdings nicht geplant.
EU-weit noch kein Antrag auf Zulassung
Auf eine entsprechende Frage des agrarpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, hin, stellte die Bundesregierung fest, dass bislang auf europäischer Ebene noch kein einziger Antrag auf Zulassung für sogenanntes Laborfleisch im Rahmen der geltenden lebensmittelrechtlichen Verordnungen gestellt wurde. Solche Produkte seien insofern innerhalb der EU aktuell nicht verkehrsfähig. Vorauseilenden Handlungsbedarf sieht der Bund in diesem Fall offenbar nicht.
Stegemann: Aktuell noch eine Phantomdebatte
Stegemann ist ausnahmsweise ähnlicher Ansicht. „Das Verbot von Laborfleisch in Italien ist eher populistischer Natur. Zum jetzigen Zeitpunkt reden wir für Europa über eine Phantomdebatte“, meint der CDU-Politiker.
Persönlich kann er aktuell auch noch nicht die Vorteile von Laborfleisch erkennen. Nach Stegemanns Auffassung braucht es auch keine pauschalen Verbote wie in Italien, sondern vielmehr Forschung auf diesem Gebiet. „Hier erwarte ich von der Bundesregierung mehr Engagement“, so der Agrarsprecher.
Die Zulassung von sogenanntem Laborfleisch erfolgt je nach Herstellungsverfahren und angewandter Technik im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (sogenannte Novel Food-Verordnung) oder, bei Nutzung entsprechender Verfahren, nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Nur wenn die neuen Produkte durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher bewertet wurden, erfolgt die Zulassung durch die EU-Kommission nach Abstimmung mit den Mitgliedstaaten. Die Einfuhr eines von der EU-Kommission zugelassenen Produktes kann kein europäisches Land verbieten.