Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen mit schwarzem Kennzeichen sind Sach- und Personenschäden – unabhängig vom Einsatzbereich – im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversichert abgesichert.
Handelt es sich im zulassungspflichtige Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen, die für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung zugelassen sind, sollten Sie am besten im Vorfeld beim Versicherer nachfragen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Auf Nachfrage haben aber die Provinzial und der LVM zugesichert, dass sie für (Zug-)Maschinen, die im bei der aktuellen Fluthilfe eingesetzt werden, Versicherungsschutz im Rahmen der jeweils in der Kfz-Haftpflicht vereinbarten Deckung gewähren.
Für nicht zulassungspflichtige luf-Arbeitmaschinen bis 20km/h erklären die Provinzial und LVM, dass bei Einsatz während der aktuellen Fluthilfe auch für diese Maschinen automatisch ein Versicherungsschutz im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht besteht.