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Imker hält dagegen

Umweltschützer fordern Honigbienenverbotszonen in Naturschutzgebieten

Naturschützer wollen die Honigbiene gern aus der Umwelt verdrängen. Was das bedeuten würde, sehen sie dabei nicht. Ein Imker hat sich daher mal mit den Folgen beschäftigt und warnt eindringlich.

Lesezeit: 5 Minuten

Über die Nahrungskonkurrenz zwischen Honigbienen und Wildbienen gibt es neuerdings wieder Diskussionen. Einige Naturschützer meinen, die Honigbiene sei für den Rückgang mancher Insekten mitverantwortlich und habe daher z.B. nichts in Naturschutzgebieten zu suchen.

Pauschal wird gefordert, Honigbienen aus Naturschutzgebieten zu entfernen und noch eine Pufferzone von 3 km darum zu ziehen, in denen eine Honigbienenhaltung verboten sein soll, beklagt August-Wilhelm Schinkel, Mitglied im Präsidium des Deutschen Imkerbundes. Er fordert eine Folgenabschätzung, die es bislang nicht gibt.

Zunächst einmal stellt er fest, dass Naturschutzgebiete keine runden, kompakten Flächen sind, sondern oftmals bizarre Gebilde mit extremen Ausläufern. Eine 3m-Pufferzone bedeute, dass von jedem Punkt der Peripherie des Naturschutzgebietes ein 3 km-Kreis gezogen wird, sodass die Schutzfläche exorbitant ansteigt.

Volkswirtschaftlicher Schaden

Für Deutschland wird der jährliche Bestäubungswert der Honigbiene mit mindestens 3 Mrd. € veranschlagt. Daraus errechnet sich ein durchschnittlicher Bestäubungswert von 8.394 € pro km², so Schinkel weiter.

Die Bundesregierung beabsichtigt, mindestens 30 % der Grundfläche Deutschland unter Schutz zu stellen. Die Sperrzone für Honigbienen erhöht sich damit auf 196.617 km² mit einem Bestäubungswert von 1.650.403.098 €. Die Bestäubungsleistung kann dort nicht mehr erbracht werden. Dieser volkswirtschaftliche Schaden muss ebenso wie alle weiteren Folgen von der Allgemeinheit getragen werden, macht der Imker deutlich.

2023 lag der Selbstversorgungsgrad mit Honig in Deutschland nur bei 42 %. Bei Ausweisung weiterer Honigbienenverbotszonen werde dieser weiter sinken.

Folgen für die Imkerei

Die Forderung nach Pufferzonen wird mit der größeren Flugweite der Honigbiene begründet. "Für eine lohnende Massentracht fliegen Honigbienen auch weiter als 3 km. Die geforderte Maßnahme ist daher nicht zielführend. Auch entwichene Schwärme und wilde Bienenvölker halten sich nicht an irgendwelche Honigbienenverbotszonen. Sie unterliegen auch nicht der Kontrolle eines Imkers", erklärt Schinkel weiter.

Honigbienenverbotszonen bedeuten seiner Meinung nach das „AUS“ für die Imkerei. Sie stellen ein Berufsverbot für Nebenerwerbs- und Berufsimker dar, die damit ihr Gewerbe nicht mehr ausüben können. "Die Gewerbefreiheit stellt in unserem Land ein hohes Gut dar", sagt er undzitiert aus dem Gesetz:

"Die Gewerbefreiheit ist die Freiheit für jedermann, einer wirtschaftlichen Betätigung an jedem Ort zu jeder Zeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachgehen zu können. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz der Gewerbefreiheit in Art. 2 I und 12 I GG verankert. Auch die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus (§ 1 GewO), der durch Ausnahmen (z.B. Erlaubnispflicht, Gewerbeerlaubnis) Einschränkungen erleidet“.

Nicht beantwortet wird laut Schinkel die Frage, was mit den Bienen aus den Verbotszonen geschehen soll. Wo sollen sie hin? Am 31.12.2022 gab es rund 140.000 Imker mit ca. 1 Mio. Bienenvölkern. Danach errechnet sich eine Bienendichte von ca. 2,8 Bienenvölker/km². Durch die Einrichtung von Honigbienenverbotszonen müssten diese Bienenvölker auf einem wesentlich kleineren Bereich konzentriert werden, sodass die Volksdichte auf diesen Flächen auf 6,2 Bienenvölker/km² anwachsen würde. Oder sollen diese Völker beseitigt werden?, fragt der Fachmann.

Bestäubungsbedarf steigt deutlich

Die Landwirtschaft leidet seit jeher unter zu wenig Bestäubern. Unter Verwendung von Daten aus 41 europäischen Ländern wurde ermittelt, dass der Bestäubungsbedarf in Europa zwischen 2005 und 2010 4,9-mal so schnell gestiegen ist wie die Zahl der Honigbienenvölker. Infolgedessen reichten die Honigbienenbestände nicht mal aus, um 90% des Bedarfs in 22 untersuchten Ländern zu decken, macht Schinkel klar.

Beispielsweise werde empfohlen, auf einem Hektar Raps 7 – 9 Bienenvölker aufzustellen. 11.952.000 ha Rapsanbaufläche erfordern also zur optimalen Bestäubung bei 8 Völkern pro ha: 7.616.000 Honigbienenvölker. Dann ist eine optimale Bestäubung gesichert.

"Tatsächlich haben wir in Deutschland aber nur rund 1 Mio. Honigbienenvölker. Damit ist die Landwirtschaft schon jetzt mit Bestäubern deutlich unterversorgt. Bei Einführung von Naturschutzgebieten mit Pufferzonen werden noch mehr Landwirte in existenzielle Nöte geraten. Deutliche Einkommensverluste und Höfeaufgaben sind unvermeidlich", betont der Verbandsvertreter.

Folgen für das Ökosystem

Wild- und Honigbienen, gehören zu unserem heimischen Ökosystem in Deutschland seit Anbeginn der Evolution. Es hat sich zwischen allen Komponenten des Ökosystems ein Gleichgewicht eingespielt. Es stellt sich daher die Frage, was mit dem Ökosystem geschieht, wenn einer dieser Mitspieler entfernt wird.

Wenn die Honigbiene aus einigen Landstrichen ausgesiedelt werden soll, dann kommt das einer Faunenverfälschung gleich. Umfangreiche Studien haben zudem ergeben, dass ein Höchstmaß an Bestäubung nur durch möglichst viele unterschiedliche Bestäuber sichergestellt werden kann. Nur ein ausreichender Bestäubungsschirm gemeinsam aus Wildbienen, Hummeln, Honigbienen und anderen Bestäubern stellt auf Dauer eine verlässliche Bestäubung sicher. Alle Bestäuberarten ergänzen sich hinsichtlich Pflanzenauswahl, Tageszeit, Wetter, Temperatur etc. Wird eine Pflanze nicht richtig bestäubt, so ist sie dem Untergang geweiht, mahnt Schinkel und listet noch die vielen Tierarten auf, die Bienen auf der Speisekarte haben und unter einer Abwesenheit leiden würden.

Unter dem Strich zeige sich damit, das Honigbienenverbotszonen mehr Schaden anrichten, als sie den Wildbienen nützen.

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