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Junglandwirt wegen Randale bei Bauernprotesten zu 3.000 € Strafe verurteilt

Gesetze und Vorschriften galten auch bei den Bauernprotesten um den Jahreswechsel. Für das widerrechtliche Umfahren einer Polizeisperre und die Verletzung eines Polizisten muss ein Landwirt nun büßen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei den Bauernprotesten Ende 2023 und Anfang 2024 ging es mitunter hoch her und einzelne Landwirte ließen sich dabei zu Dingen hinreißen, die auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zogen. Einen jungen Bauern aus dem Lahn-Dill-Kreis in Hessen kostet das nun mehrere tausend Euro Strafe.

Auch der Führerschein ist vorerst weg

Wie der WDR berichtete, hatte der 24-jährige bei den Bauernprotesten Ende Dezember versucht, mit seinem Traktor eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Dabei wurde ein Beamter verletzt. Der zuständige Richter verurteilte ihn nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchter Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 3.000 €. Zudem ist er für weitere drei Monate seinen Führerschein los.

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Laut WDR betonte der Junglandwirt vor Gericht mehrmals, dass er einen Fehler gemacht habe und, dass es ihm leid täte. Er habe niemanden absichtlich verletzen wollen, er habe nur auf die Demo in der Innenstadt gewollt und das sei ja sein gutes Recht gewesen. Er habe sich auch bei dem verletzten Polizisten entschuldigt und bei der Organisatorin der Demo, dass er solchen Ärger verursacht habe.

Kein Widerstand gegen Vollzugsbeamte

Das konnte den Richter nicht vollends überzeugen. Dieser stellte fest, der junge Mann habe in Kauf genommen, dass Schlimmeres hätte passieren können.

Fast alle anderen Anklagepunkte musste das Gericht nach der Beweisaufnahme fallen lassen, wie der Westdeutsche Rundfunk weiter berichtet. Sie seien aufgrund von Videos, die eine Polizistin und ein Augenzeuge gedreht hatten, sowie Zeugenaussagen vor Gericht nicht mehr haltbar gewesen. Das betraf beispielsweise den Vorwurf der Trunkenheit am Steuer, da er 0.48 Promille von einer Feier am Vortag im Blut hatte. Auch, dass er Widerstand gegen Vollzugsbeamte geleistet hätte, ließ sich nicht zweifelsfrei beweisen.

Der Verteidiger des 24-Jährigen erklärte noch im Gerichtssaal, dass sie das Urteil nicht anfechten werden.

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