Die Einführung eines gesetzlichen Lebensmittel-Wegwerfverbots ist aus Sicht vom Petitionsausschuss des Bundestages „angesichts des bewussten Umgangs mit Lebensmitteln in Deutschland“ aktuell nicht nötig. Das hatte eine Petition gefordert und Frankreich als Vorbild angeführt. Dort wurde 2016 ein entsprechendes Gesetz beschlossen.
Das Gremium verwies in seiner Begründung unter anderem darauf, dass in Deutschland relativ gesehen deutlich weniger Lebensmittelabfälle im Handel als in Frankreich entstünden. 2020 seien in Deutschland 7 % der Lebensmittelabfälle in diesem Sektor angefallen, in Frankreich im Jahr 2019 dagegen 14 %.
Ungeachtet der Ablehnung eines solchen Wegwerf-Verbotes, beschloss der Petitionsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Linken, dass die Petition an das Bundeslandwirtschaftsministerium zur Kenntnis weitergeleitet wird. Die Abgeordneten sehen das Gesuch als geeignet an, um bei politischen Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung einbezogen zu werden.
In der öffentlichen Petition wird erläutert, dass das Gesetz in Frankreich die Händler verpflichte, unverkaufte Nahrungsmittel zu spenden, zu verarbeiten, als Tierfutter zu verwenden oder zu kompostieren. Hierzulande könnte ein solches Gesetz nach Ansicht der Gesuchsteller ebenfalls einen Betrag zur Hungerbekämpfung leisten. Die Petition war am 9. Januar 2018 gestartet; die Mitzeichnungsfrist endete am 31. Januar 2019.