Frage:
Darf ich im Außenbereich eine Maschinenhalle direkt auf die Grenze setzen? Wie viel Abstand muss ich ggf. halten? Die Halle Soll 35m x 17m werden.
Antwort:
Der erforderliche Grenzabstand für Ihre Halle im Außenbereich nach dem Nachbarrecht ist Traufenhöhe gleich Grenzabstand. Ist also die Traufenhöhe 5m, muss der Grenzabstand auch 5m sein).
Wenn Sie dichter an der Grenze bauen wollen, muss der Nachbar einverstanden sein. Die Modalitäten hierzu sind je nach Genehmigungsbehörde unterschiedlich. Sie gehen von einfacher Unterschrift des Nachbarn bis Grundbucheintrag.
Für die endgültige Abklärung sollten Sie sich an die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde wenden.
Soweit die Einschätzung unseres Experten.