In den Niederlanden läuft jetzt ein Strafrechtsverfahren gegen drei Männer und ein Unternehmen, die gegen das Gesetz für Pflanzenschutzmittel und Biozide (Wgb) verstoßen haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft (OM) wirft ihnen unter anderem vor, Pflanzenschutzmittel aus China und Indien ohne offizielle Genehmigung in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht zu haben. Dabei hätten sie falsche Dokumente verwendet und Etiketten gefälscht.
Harte Strafen als Zeichen
Die OM fordert vor dem Bezirksgericht Zutphen für den Hauptverdächtigen 18 Monate Haft, für den Sohn des Hauptverdächtigen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und für den dritten Verdächtigen 180 Stunden gemeinnützige Arbeit und sechs Monate Haft auf Bewährung mit einer zweijährigen Bewährungsfrist.
Außerdem soll das Unternehmen eine Geldstrafe von 300.000 € zahlen. Zusätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung sollen von der betreffenden Firma etwa 2,6 Mio. € beschlagnahmt werden, um den geschätzten Vorteil aus den Straftaten auszugleichen.
Wiederholungstäter
Wie die Staatsanwaltschaft weiter erklärte, war der Hauptverdächtige bereits im Dezember 2012 bei einer Untersuchung der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) als Großimporteur von Pflanzenschutzmitteln aus China aufgefallen. Weitere Untersuchungen hätten ergeben, dass er möglicherweise etwa die Hälfte der aus China eingeführten Produkte ohne die erforderliche Genehmigung auf den EU-Markt gebracht haben könnte.
Die Auswertung der Zolldaten hat der Staatsanwaltschaft zufolge im Einzelnen ergeben, dass der Beschuldigte vom 1. Januar 2009 bis zum 15. August 2013 insgesamt 3.978.261 kg Pflanzenschutzmittel aus China eingeführt hat. Davon seien 57 % für ein EU-Land bestimmt gewesen und 43 % für ein Drittland. Die Ware sei meist in Containern per Schiff über den Hafen von Rotterdam oder Antwerpen eingeführt worden.