Die Nachricht, dass das Schweizer Bundesamt für Umwelt (Bafu) den Kantonen den Abschuss von 12 der 32 Wolfsrudeln erlaubt, hatte Anfang Dezember europaweit für Aufsehen gesorgt. Die Kantone hatten daraufhin unmittelbar mit der Ausarbeitung der Details und Abschussverfügungen begonnen. Weidetierhalter sahen ihre lange Zeit vorgetragenen Bitten erfüllt.
Nun aber hatte das Kanton Graubünden überraschend am Freitag die geplante Wolfsjagd für das Wochenende abgesagt. Die dpa zitiert das Amt für Jagd und Fischerei, das über eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht informierte.
Laut NZZ hatten u.a. die Umweltschutzorganisation WWF und Pro Natura einen Antrag eingereicht. Die Kritiker meinen, dass Abschüsse nach dem Jagdgesetz nur möglich sind, wenn nachgewiesen ist, dass die Wölfe große Schäden angerichtet haben.
Die Naturschutzverbände wollen diese Woche weiter informieren. Ob auch für den Kanton Wallis eine Beschwerde platziert wurde, ließen sie offen.